Sparerpauschbetrag bei mehreren Depots / Sparplänen

  • Ich habe eine generelle Frage zum Sparerpauschbetrag. Mit der SuFu habe ich nichts passendes gefunden.


    Wie verhält sich das mit dem Sparerpauschbetrag wenn ich z.B. mehrere Depots / Fondsparpläne habe?

    Als Beispiel: ich habe bei Depot unter dem Freibetrag sagen wir mal 500 Euro angegeben und dazu habe ich einen Fondsparplan über eine Bank laufen bei welcher ich keinen Freibetrag angegeben habe.
    Wenn ich jetzt in meinem Depot Gewinne über 500 Euro realisiere und mein Sparplan z.B. auch noch Gewinne über 500 Euro in diesem Jahr erziehlt wie verrechnet sich das dann bzgl. der Steuer? Wird das beim Finanzamt irgendwie ausgeglichen und die erteilen ne Rückmeldung an meine Depotbank und an meine Bank die den Sparplan verwaltet?

    Oder muss ich mir selber Gedanken machen und überall meinen geschätzten Freibetrag angeben und diesen Aufteilen?
    Manchmal hat man ja noch weitere Anlagen am laufen die man gar nicht auf dem Schirm hat wie z.b. eine Betriebsrente die auch wiederum das Geld auf meinen Namen anlegt.

  • Oder muss ich mir selber Gedanken machen und überall meinen geschätzten Freibetrag angeben und diesen Aufteilen?
    Manchmal hat man ja noch weitere Anlagen am laufen die man gar nicht auf dem Schirm hat wie z.b. eine Betriebsrente die auch wiederum das Geld auf meinen Namen anlegt.

    Genau, Du kannst Deinen Freibetrag beliebig zwischen Deinen Depots/Konten aufteilen.

    Die Bank/Broker führt die Kapitalertragsteuer automatisch ab, wenn Erträge realisiert werden und kein entsprechender Freistellungsauftrag vorliegt. Optional kannst Du Dir natürlich die zuviel gezahlten Steuern auch per Steuererklärung zurückholen.

    Wenn Du also ohnehin eine Steuererklärung machst, kann man sich die Aufteilung ggf. auch sparen, da es dann auch nur eine Anlage mehr ist.

  • Manch einer spart sich sogar die Freistellungsaufträge in Gänze und holt sich hinterher einfach alles über die Steuererklärung wieder.

    Es ist nicht zwingend notwendig die Freistellungsaufträge zu (v)erteilen. Der Anspruch auf den Sparerfreibetrag hast du so oder so.

    Je nach Verteilung der unterschiedlichen Anlagen ist es ggf. bequemer keine Aufträge zu verteilen.

  • Vielen Dank euch beiden für die Antworten. Soweit komme ich mit.


    Wie wäre es mal rein Hypothetisch angenommen wenn ich keine Steuererklärung machen würde und in zwei Anlagebereichen zusammengenommen einen zu hohen Freibetrag habe.

    Also ich habe in meinem Depot einen Freibetrag von 500 Euro eingerichtet und über meinen Sparplan wurden sagen wir mal aus Unkenntnis die 801 Euro eingerichtet. Dementsprechend versteuere ich evtl. erst ab 1302 Euro meine Gewinne? Mir fehlt noch irgendwie die "Verlinkung"

    Aber evtl. gibt es ja eine Schnittstelle die auf Grund meiner Steuer ID erkennt: "Hoppla Steuerzahler XY hat bereits seinen Pauschbetrag ausgeschöpft" Dann wird ggf bei einem der Anlageklassen eine Anpassung vorgenommen?

    Ich hoffe ich konnte es verständlich Beschreiben :)

  • So weit ich weiß melden die Banken den erteilten Auftrag an die Finanzbehörde, wenn Du in Summe mehr als die 801/1602 Euro freistellst, wird dies auffallen. Was dies für Folgen hat, kann ich dir nicht sagen.


    Du solltest also die Aufteilung im Blick behalten, ggf. irgenwo notieren. Die einfachste Lösung ist wie oben schon erähnt keinen Auftrag zu erteilen. Du bekommst dann von den Banken/Brockern am Anfang des Jahres eine Steuerbescheinigung wo diverse Daten abzulesen sind, diese kannst Du dann in die Anlage KAP eintragen und das Finanzamt wird die die Kapitalerträge bis zu dem enstprechenden Freibetrag zurück erstatten. Nachteil hier, diess erfolgt erst im darauffolgenden Jahr.

  • Alles klar. :)

    Aktuell habe ich persönlich kaum Gewinne welche ich realisieren konnte da ein Sparplan zwar Dividenden ausschüttet aber noch nicht so viele. Über mein Depot habe ich dieses Jahr 21 Euro an Gewinnen realisiert. Ich habe bestimmt für 2021 auch einen Auszug der Gewinne erhalten. Den schaue ich mir mal an. War aber wenn dann auch relativ wenig.

    Ich mache am besten mal eine Inventur und klappere alles ab wo ich potentiell Kapitalerträge erhalten könnte oder wo ich es vermute. :thumbup:

    Dann mache ich mir mal ne Liste.

    Praktisch wäre wenn man das vom Finanzamt erfahren könnte. Am ende bekommen die ja alle Daten. Ich denke nicht jeder überblickt alles wo er/sie Kapitalerträge erhält.

  • Naja wenn jemand Finanziell unbedarftes bei seiner/ihrer Bank oder Versicherungsmenschen einen Sparplan beauftragt und bisher nur Sparbücher kannte und der oder diejenige nicht bzgl. der Versteuerung von dem entsprechenden Verwalter bzgl. der Versteuerung informiert wird. (ich gehe hier nicht von mir aus. Ist nur ein Beispiel)

    Aber ok ich denke mittlerweile sollte man das wohl mitbekommen. Steht ja auch in den Unterlagen die man so bekommt. Muss man halt mal lesen. ;)
    Ich glaube auch das sich die Richtlinien für Leute aus der Versicherungs- und Bankenbranche geändert haben das sie ihre Kunden besser informieren müssen.

  • Ronin mangelnder Überblick schützt vor Strafe nicht. Wenn da „zufällig“ mehr als die zulässigen Freistellungen auflaufen … zählt das nicht als Ausrede. Sie sind dafür verantwortlich steht auch überall in den AGB wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilen. Und das Finanzamt bekommt es mit ? ist bei mir jedes Jahr im Elsterportal gelistet was wo an Gewinn erzielt wurde.

  • Ronin mangelnder Überblick schützt vor Strafe nicht. Wenn da „zufällig“ mehr als die zulässigen Freistellungen auflaufen … zählt das nicht als Ausrede. Sie sind dafür verantwortlich steht auch überall in den AGB wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilen. Und das Finanzamt bekommt es mit ? ist bei mir jedes Jahr im Elsterportal gelistet was wo an Gewinn erzielt wurde.

    Ah ok. Gut zu wissen das man das auch z.b. über Elster sieht.

    Und ja natürlich schützt Unwissenheit nicht vor Strafe ;) ist ja allgemein bekannt.

  • Die einfachste Lösung ist wie oben schon erähnt keinen Auftrag zu erteilen. Du bekommst dann von den Banken/Brockern am Anfang des Jahres eine Steuerbescheinigung wo diverse Daten abzulesen sind, diese kannst Du dann in die Anlage KAP eintragen und das Finanzamt wird die die Kapitalerträge bis zu dem enstprechenden Freibetrag zurück erstatten.

    Da bin ich anderer Meinung. Die einfachste Lösung ist, keine Steuererklärung (Anlage KAP) zu machen. Gerade, wenn man bei verschiedenen Finanzinstituten ist, kann die Steuererklärung aufwendig sein. Es ist mE gerade der Vorteil der abgeltenden Wirkung der Abgeltungssteuer, dass keine Steuererklärung notwendig ist.

    Außerdem kann ich mein Geld besser anlegen, als zu 0% beim Finanzamt.


    Beachte auch, dass ein Freistellungauftrag immer ab 1.1. eines Jahres gilt. Es reicht also, wenn ich z.B. im November die Erträge im Depot abschätze und dann einen Freistellungsauftrag stelle bzw. ändere. Bereits bezahlte Steuer korrigiert die Bank dann sofort.

  • Da bin ich anderer Meinung. Die einfachste Lösung ist, keine Steuererklärung (Anlage KAP) zu machen. Gerade, wenn man bei verschiedenen Finanzinstituten ist, kann die Steuererklärung aufwendig sein. Es ist mE gerade der Vorteil der abgeltenden Wirkung der Abgeltungssteuer, dass keine Steuererklärung notwendig ist.

    Da hast Du natürlicht recht, aber der Thread Starter fand es schon etwas kompliziert eine Aufteilung festzulegen bzw. einen Überblick zu haben/behalten.

    Oder muss ich mir selber Gedanken machen und überall meinen geschätzten Freibetrag angeben und diesen Aufteilen?
    Manchmal hat man ja noch weitere Anlagen am laufen die man gar nicht auf dem Schirm hat wie z.b. eine Betriebsrente die auch wiederum das Geld auf meinen Namen anlegt.

    Da ist es einfacher wenn sich die Banken melden und einen informieren wie hoch die Kapitalerträge waren.


    Ich finde es auch besser das Geld nicht beim Finanzamt zu parken.

  • Von meinen Banken bekomme ich jedes Jahr eine Steuerbescheinigung über die Gewinne.

    Diese trage ich bei Elster ein. Ohne meine Eintragungen steht da nichts bei Elster. So ist das halt bei mir.

    Gruß


    Altsachse

  • Beim Datenabruf kann man das sehen, was die Banken an das BzSt übermitteln, sprich die Freistellungsbeträge, nicht die gesamten Erträge. Bei meinen Kindern mit NV sehe ich nichts.