Ist ein Rürup-Abieterwechsel zur GRV möglich?

  • Hallo,

    bei mir kommt in einigen Monaten ein Rürup-Vertrag in die Auszahlungsphase.

    Es wurden ca. 26.000 € angespart und das wird eine Rente von ca. +-100 € ergeben. Die finalen Werte habe ich noch nicht bekommen.

    Da ich derzeit noch keine Altersrente beziehe, kann ich noch eine Ausgleichszahlung zur Rentenminderung in die GRV leisten. Der Antrag wurde gestellt, die möglichen maximalen Einzahlungen berechnet, ein Teil auch schon eingezahlt und bestätigt bekommen.

    Nun habe ich berechnet, dass bei Einzahlung der ersparten 26.000 € aus dem Rürup-Vertrag in die GRV ca. 115 € Rente herauskommen, also ca. 15% mehr. Außerdem bekäme ich auf die GRV Rente noch einen Zuschuss zur PKV. Und Drittens waren die jährlichen Anpassungen der GRV gar nicht so schlecht. Ich erwarte nicht, dass die private Basisrente stärker steigt, als die GRV.

    Daher die Frage:

    Kann ich vor oder zu Auszahlungsbeginn die Ansparsumme der Rürup-Rente im Sinne eines Anbieterwechsels in die GRV überweisen lassen?

  • Kurzum: Nein, das geht nicht.

    Danke für Antwort!

    Lässt sich das Nein irgendwie begründen? Aus einem konkreten Fall? Hat das schon einer versucht? Ist es explizit ausgeschlossen oder bin ich der erste auf der Welt, der darüber nachdenkt? Es ist doch beides Säule I.

  • Rürupverträge sind unkündbar und ein Anbieterwechsel ist bei Riester vorgesehen, nicht aber bei Rürup.


    Dass das alles Säule I ist, spielt dabei keine Rolle.

    Zwischen gRV und berufsständischer Versorgung kann man seine Ansprüche ja auch nicht hin- ind herschieben.


    Woher kommt die Idee des Anbieterwechsels? Habe ich bei Rürup noch nie gehört.

  • Die Anbieterwechsel-Möglichkeit ist Bestandteil des Vertrags und die Kosten für einen Wechsel sind mit 98 EUR angegeben. Es handelt sich um eine PB Förder-Rente II.

  • ...

    Im Falle eines Anbieterwechsels mit Übertragung des gebildeten Kapitals auf einen anderen Rentenversicherungsvertrag im Sinne von SIO Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Einkommensteuergesetz (EStG) werden bedingungsgemäß die nachstehend ausgewiesenen Kapitalwerte übertragen. Eine Auszahlung des gebildeten Kapitals ist nicht möglich.

    ...

    Bei der Berechnung der vorab angegebenen Werte bei Anbieterwechsel wurde der bedingungsgemäß vereinbarte Abzug (auf der Grundlage von SI 65 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bzw. der bedingungsgemäß vereinbarten Übertragungskosten) bereits berücksichtigt. Dieser beträgt:




    Bei


    Anbieterwechsel


    Im Zeitraum 01 .12.201 1


    30.1 1 .2021


    98 EUR maximal bis zur Höhe des vorhandenen Kapitals


    Zusätzlich zu den angegebenen Leistungen inkl. Überschüssen werden Sie bei Rentenbeginn an den dann vorhandenen Bewertungsreserven beteiligt. Die Höhe dieser Leistungen schwankt und kann nicht garantiert werden.

    .....

    Vereinbart wurde

    eine Rentenversicherung im Sinne von S 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Einkommensteuergesetz (EStG)

    Der Basisrentenvertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen des S 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderungsfähig. Bei der Zertifizierung ist nicht geprüft worden, ob der Basisrentenvertrag wirtschaftlich tragfähig, die Zusage des Anbieters erfüllbar ist und die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.


    Zertifizierungsnummer 004 554

    Zertifizierungsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Graurheindorfer Str. 108

    531 17 Bonn

    Wirksamkeit der Zertifizierung 08.02.2010

    Die PBV Lebensversicherung AG gewährt Versicherungsschutz nach den im Antrag vereinbarten Beiträgen und Leistungen, der gültigen Verbraucherinformation und zu den Bedingungen, die im Versicherungsschein genannt sind.

  • Faszinierend, in der Tat.


    Der Paragraph im EStG verweist ja auf den Buchstaben b, dort sind die Rürupverträge aufgeführt, unter dem Buchstaben a ist die gRV benannt. Somit sieht der Vertrag den Übertrag in due Rentenversicherung nicht vor. Nebenbei sieht die Rentenversicherung auch nicht die Annahme derartiger Beträge vor.

  • So etwas habe ich auch noch nicht gesehen.

    Allerdings braucht es für einen Anbieterwechsel ja immer zwei Anbieter, eben auch einen Übernehmer. Ich glaube kaum, dass Du einen findest.


    Selbst bei Riester, wo das ja vorgesehen ist frage ich in die Runde: Welcher Anbieter übernimmt einen Vertrag, der kurz vor der Verrentung steht?

  • Wobei ca. 38€ Rente je 10T€ ja noch recht gut ist. Das findet man heute vermutlich nicht mehr.

    Kommt aber nicht auf Rente pro 10T€ an, sondern bei Laufzeiten von 30 Jahren und mehr ist allein die Rendite entscheidend. Da gibt es schon ein paar gute Rürup-Verträge....


    100.000 Euro zu 38 Euro pro 10T€ sind eben weniger als 200.000 Euro zu 25 Euro pro 10T€.


    Ab zu Raisin und in irgendeinen Sektor-ETF ballern.

  • Kommt aber nicht auf Rente pro 10T€ an, sondern bei Laufzeiten von 30 Jahren und mehr ist allein die Rendite entscheidend. Da gibt es schon ein paar gute Rürup-Verträge....


    100.000 Euro zu 38 Euro pro 10T€ sind eben weniger als 200.000 Euro zu 25 Euro pro 10T€.


    Ab zu Raisin und in irgendeinen Sektor-ETF ballern.

    Allerdings schreibt der Themeneröffner oben, dass der Vertrag bald zur Auszahlung ansteht, daher braucht es die ETFs hier nicht mehr. Wäre er wesentlich jünger, würde ich zustimmen. Zumal der Raisin-Rürup (ehemals fairrürup) ja auch einer der wenigen Rürup-Verträge ist, die den Übertrag zu einem anderen Anbieter gestatten, sollte man mit der MyLife oder dem dortigen Rentenfaktor nicht zufrieden sein.

  • Danke Hornie für die Links. Ja, wenn ich die Berechung dort mit meinen Eckdaten einstelle, dann macht dieser Wechsel wirklich keinen Sinn.


    Ich hatte mir schon was dabei gedacht, den Wechsel (die Übertragung) in die GRV zu machen - wenn es denn ginge.


    Vielleicht wäre ich nicht so darauf aus, wenn ich die Hoffnung hätte, dass die PB Leben die Rente in der Auszahlphase gut wachsen lassen würde.

    Gibt es denn irgendwo eine Quelle, wo man nachsehen kann, wie sich die "steigende Gewinnrente" in der Vergangenheit verhalten hat?