Ich habe meine Grundsteuer mit der Grundsteuererklärung für Privateigentum gemacht.Zum Absenden benötigt man einen
Freischaltcode.Diesen habe ich angefordert.Ich bekomme ein Schreiben:
Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf Ihrer elektronischen Bescheinigungen.
Also kann die Digitalservice GmbH des Bundes auf meine hinterlegten Daten zugreifen.
Hat das jemand genauso erhalten?
Ich bin verunsichert ob der allgemeinen Formulierung.
Danke für Antworten!