Grundsteuererklärung für Privateigentum

  • Ich habe meine Grundsteuer mit der Grundsteuererklärung für Privateigentum gemacht.Zum Absenden benötigt man einen

    Freischaltcode.Diesen habe ich angefordert.Ich bekomme ein Schreiben:

    Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf Ihrer elektronischen Bescheinigungen.

    Also kann die Digitalservice GmbH des Bundes auf meine hinterlegten Daten zugreifen.

    Hat das jemand genauso erhalten?

    Ich bin verunsichert ob der allgemeinen Formulierung.

    Danke für Antworten!

  • Hallo zusammen,

    willkommen in der Community.


    Bin nicht sicher ob ich verstanden habe um was es genau geht.


    In Elster kann man sich einfach mit dem Bundespersonalausweiss

    identifizieren. Mehr ist nicht erforderlich.


    Es gibt weitere Identifikationsmöglichkekten.

    Warum soll es dort anders sein.


    Ggf. habe ich das Anliegen nicht verstanden.


    LG

  • Danke!

    Es ist halt nicht direkt Elster.Das Schreiben kommt aber von der Zentralstelle Elster.Ich suche jemand der dieses Verfahren durchlaufen hat.

    In Elster direkt kann ich keine Grundsteuerformulare öffnen.(ist nicht derselbe Account)

  • [...] Grundsteuererklärung für Privateigentum [...]

    Das ist ein ggü. der Elster-Standardmethode zur Grundsteuerklärung vereinfachtes Verfahren, für den Fall, dass ausschließlich

    - ein Einfamilienhaus oder
    - eine Eigentumswohnung oder
    - ein unbebautes Grundstück

    anliegt. Näher habe ich mich damit noch nicht befasst, weil unser Fall da nicht hineinpasst.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Danke!

    Es ist halt nicht direkt Elster.Das Schreiben kommt aber von der Zentralstelle Elster.Ich suche jemand der dieses Verfahren durchlaufen hat.

    In Elster direkt kann ich keine Grundsteuerformulare öffnen.(ist nicht derselbe Account)

    Wenn du schon einen Elster online Zugang haben solltest, hätte ich erwartet, dass du es nicht über das Formular vom Bundesministerium machen kannst. Dort stand die Tage noch, dass es nur für Personen ohne Elster Zugang geht.

    Dies aber in Arbeit sei.

  • Hallo Tatter,

    Das ist Ok so. Ich habe das auch so gemacht und habe nach 14 Tagen schon einen Bescheid mit der neu festgesetzten Höhe der Grundsteuer bekommen.