Steuernachzahlung beim Finanzamt stunden lassen

  • Hallo, wir müssen für unsere Vermietung für 2020 eine Steuernachzahlung über 6000,- € leisten. Zeitgleich wird lt. Steuerberater eine "nachträgliche Vorauszahlung in der selben Höhe für 2021 gefordert werden. Zudem zahlen wir derzeit vierteljährlich einen Abschlag (Vorauszahlung) für das Steuerjahr 2022 über 1300,-€.

    Zur Erklärung: Wir vermieten seit 2018. Die Steuererklärung wird von einer Steuerkanzlei bearbeitet.

    Meine Frage: kann das Finanzamt die "nachträgliche Vorauszahlung" für das Steuerjahr 2021 stunden? Die Nachzahlung für 2020 wäre im September fällig, und wahrscheinlich werden sie dann auch das Geld für 2021 verlangen. Zeitgleich müssen wir auch noch unseren Tank mit Heizöl befüllen lassen. Das sind natürlich Unsummen die auf uns zukommen würden. Nimmt das FA auf solche Situationen Rücksicht?

    Ich muss noch dazu sagen, dass ein Antrag auf Stundung von meinem Steuerberater schon mal abgelehnt wurde. Dies war jedoch Anfang des Jahres, also vor der Finanzkrise.

  • Für eine Stundung werden gute Argumente benötigt. Dass Du noch Heizöl kaufen willst, werden die kaum berücksichtigen. Die wollen auch eine Begründung, warum Du keinen Kredit aufnehmen kannst. Außerdem werden die zu Recht darauf verweisen, dass Dein Steuerberater Dich sicherlich frühzeitig auf die zu erwartende Nachzahlung aufmerksam gemacht hat. Bei Mieteinnahmen muss man ggf. frühzeitig Rücklagen machen, da ja klar ist, dass die Versteuerung noch folgt.


    Am ehesten werden die bereit sein, auf eine nachträgliche Vorauszahlung zu verzichten, wenn Du darlegst, dass Du 2021 weniger Einnahmen oder mehr Ausgaben hattest und daher 2021 mit 2020 nicht vergleichbar ist. Das sollte aber halbwegs stimmig sein.

  • Hornie hat es aus meiner Sicht stimmig kommentiert. Steuern müssen bei einer Vermietung einfach mitberücksichtigt werden. Unversteuertes Geld auszugeben und dann eine Stundung auf die Steuern zu erhalten hieße ja die Allgemeinheit dafür bezahlen zu lassen, dass man nicht gut geplant hat. Ein normaler Arbeitnehmer, der monatlich Lohnsteuer zahlt, bekommt ja auch keine Stundung, damit er Heizöl kaufen kann. Hoffentlich findest Du eine gute (und nicht zu teure) Lösung!

  • Ggf. den Verspätungszuschlag in Kauf nehmen und währenddessen für genügend Liquidität sorgen. Damit umgeht man die Stundungsproblematik gegen einen kleinen Obulus.


    Ist mal wieder ein etwas ein unnützer Berater, wenn dieser nicht zeitnah über vorhersehbare(!!!) Vorauszahlungen informiert.

  • Ggf. den Verspätungszuschlag in Kauf nehmen und währenddessen für genügend Liquidität sorgen. Damit umgeht man die Stundungsproblematik gegen einen kleinen Obulus.


    Ist mal wieder ein etwas ein unnützer Berater, wenn dieser nicht zeitnah über vorhersehbare(!!!) Vorauszahlungen informiert.

    Und falls der Steuerberater wirklich nicht über die Vorauszahlungen informiert hat, könnte man auch überlegen, zukünftig die Steuererklärung selbst zu machen und würde schon dadurch einiges an Liquidität ansparen - je nach Wissen/Zeit/Lust ...

  • Grundsätzlich ja. Der Auftrag "Erstellung Steuererklärung" beinhaltet aber keine Vorschau und Steuerplanung, hier müsste man den Auftrag und die Gebühren anders definieren.


    Wenn man nett ist sagt man dem Mandanten aber wenigstens: Mieteinnahmen abzgl. Ausgaben für die Vermietung -> vom Überschuss legen sie 30% für die Steuer an die Seite.


    Und dass eine Stundung über 3 Monate hinaus nicht klappt, hätte man ihm vorher sagen können. Alles darüber hinaus hat eine erweiterte Prüfung zur Folge, die in der Regel eh negativ ausfällt.

  • Grundsätzlich ja. Der Auftrag "Erstellung Steuererklärung" beinhaltet aber keine Vorschau und Steuerplanung, hier müsste man den Auftrag und die Gebühren anders definieren.

    Der Kunde soll sich also selber beraten. Wie sollen Unwissende wissen, welche Beratungsleistung Sie beantragen müssen. ^^^^^^^^

    Ich finde man sollte keinen einzigen Cent für Steuerberater oder Anwälte ausgeben. Absolut unnütze Berufe.

  • Der Kunde soll sich also selber beraten. Wie sollen Unwissende wissen, welche Beratungsleistung Sie beantragen müssen. ^^^^^^^^

    Ich finde man sollte keinen einzigen Cent für Steuerberater oder Anwälte ausgeben. Absolut unnütze Berufe.

    Das ist mir viel zu pauschal. Nicht jeder hat Zeit/Wissen/Lust, diese Dinge selbst zu machen. Und nur weil ich zB mein Fahrrad selbst repariere, ist Fahrradmechaniker ja kein unnützer Beruf. Ich will nicht ausschließen, dass der Steuerberater auch korrekt auf die Vorauszahlungen hingewiesen hat, es aber schlicht nicht angekommen ist - Kommunikation bei komplizierten Sachverhalten kann leicht schief gehen und ohne umfassendes Mandat wie Thebat schon sagte ist es weiter die Verantwortung von einem selbst.

  • Mit etwas Glück lässt sich das FA auf eine Ratenzahlung über 3 Monate ein.

    Einfach mal den Hörer in die Hand nehmen und dort anrufen. Oder den Steuerberater drauf ansetzen.


    Aber wo ist das Geld denn hin?

    "Einfach" ausgegeben?


    Ob am Ende Privatkredit oder Säumniszuschläge günstiger sind, müsste man mal schauen.

    Es fällt mir aber schwer zu glauben, dass jemand mit solchen Nachzahlungen und somit entsprechenden Einkünften das Geld nicht irgendwo liegen hat.

    Wobei ich einen ähnlichen Fall im Umfeld habe. Also revidiere ich die Aussage.

  • Der Auftrag "Erstellung Steuererklärung" beinhaltet aber keine Vorschau und Steuerplanung, hier müsste man den Auftrag und die Gebühren anders definieren.

    Nein, da ist keine Vorschau notwendig. Macht das Finanzamt auch nicht.

    Man sollte einfach wissen, dass bei einer Nachzahlung in Höhe von € 6000 für regelmäßige Einkünfte auch eine Vorauszahlung in gleicher Höhe festgesetzt wird.