Energiepreispauschale

  • Bin Altersrentner und habe zusätzlich noch ein Gewerbe (kein Kleinstgewerbe!) angemeldet. Hatte für das Gewerbe in den letzten Jahren keine Umsätze generiert. Könnte aber jederzeit im kleinem Umfang wieder Umsätze tätigen. Würde jedoch mit beiden Einkunftsarten unter dem jährl. Freibetrag für das zu verst. Einkommen liegen. Also keinerlei Einkommenssteuer für das Jahr 2022 zahlen.


    Frage: Hätte ich trotzdem Anspruch auf die Energiepreispauschale i. H. V. 300,00 €? - Welche dann in Form als Erstattung für die Einkommensteuer 2022 im Jahr 2023 ausgezahlt würde.