ALG 1 bescheid

  • Guten Abend , und zwar habe ich gestern meinem ALG 1 bescheid bekommen und war ziemlich schockiert , den mir wurde eine Summe von 640€ ermittelt was nach meinen Rechnung überhaupt nicht sein kann . Und zwar ich habe die letzten 5 Jahre durchgehen gearbeitet, und in den letzten 10 Monate hatte ich einen Nettogehalt von minimal 1900€ und oft mal 2200 € netto. Ich habe so mitbekommen das man von dem Nettogehalt quasi 60% ALG bekommt wenn ich das aber rechne bin ich bei 1900€ netto bei 1140€ und wie gesagt Manche Monate war ich auch bei 2200€ netto . Jetzt meine Frage habe ich keine Ahnung oder hat das Amt einen Fehler gemacht . Ich hoffe ihr könnt mir schnellstmöglich helfen .


    Mit freundlichen Grüßen

  • SFN = Sonntag * Feiertag * Nacht


    Berechnungsgrundlage sind die letzten 12 Monate.

    Um ein ALG 1 in Höhe von 640,- Euro zu erhalten, muss das durchschnittlich zu versteuernde Einkommen in der Steuerklasse 3 bei monatlich etwa 1.350,- Euro liegen. (ohne Gewähr)


    Bei diesem Bruttolohn können keine Zuschläge in der Höhe anfallen, um auf Netto auf 1.900,- bis 2.200,- Euro zu kommen.

  • Ich habe den Bescheid bisher nur online bekommen , deswegen kann ich ihn hier noch nicht schicken , und sfn Zuschläge stecken nicht drinn , außer Schichtzulage aber das sind 128 früh spätschicht dann wäre ich immer noch bei 1800 netto den Minimum waren es immer um die 1980 netto

  • Das heißt für mich das Amt hat auf jeden Fall einen Fehler gemacht bei der Berechnung?

  • Ohne nähere Daten können wir uns hier noch tagelang unterhalten.

    Um etwas näher zu kommen: Wie hoch war dein zu versteuernden Einkommen in den letzten 12 Monaten vor ALG 1?

    Sicherlich macht auch mal die Leistungsabteilung der Agentur für Arbeit Fehler.

    Gib uns eine Chance dies herauszufinden.

  • Ohne nähere Daten können wir uns hier noch tagelang unterhalten.

    Um etwas näher zu kommen: Wie hoch war dein zu versteuernden Einkommen in den letzten 12 Monaten vor ALG 1?

    Sicherlich macht auch mal die Leistungsabteilung der Agentur für Arbeit Fehler.

    Gib uns eine Chance dies herauszufinden.

    Setze: beitragspflichtiges Einkommen


    (Das zu versteuernde Einkommen bringt uns nicht wirklich weiter.)

  • Also wie gesagt ich bin seit gerade mal einem Monat arbeitslos, die letzten 10 Monate hatte ich ein Bruttolohn von knapp 3300€ und 2 Monate davor das wir auf die 12 Monate kommen hatte ich einen Bruttolohn von 2300€ war ein netto Lohn von 1560€

    Und ich war und bin Steuerklasse 1

  • Worin liegt der Unterschied? Welche Arten von Einkommen für einen normalen Arbeitnehmer gibt es, die zwar vom Arbeitgeber zu versteuern, aber nicht beitragspflichtig sind?

    Steuerbrutto und Gesamtbrutto unterscheiden sich regelmäßig. Außerdem verweist der Paragraph 151 SGB III auf das beitragspflichtige Einkommen und nicht auf das steuerpflichtige.

    Wozu unnötig Abweichungspotential produzieren?


    https://dejure.org/gesetze/SGB_III/151.html

  • Steuerbrutto und Gesamtbrutto war nicht das Thema meiner Zeilen. Damit bin ich durchaus vertraut. Im Juni betrugen auch dank der 3 Feiertage meine steuer- und beitragsfreie Einnahmen mehr als 800,- Euro.


    Die Frage war : Welche Art von Einkommen könnte unser Arbeitnehmer hier erhalten haben,

    die nicht gleichzeitig steuerpflichtig und beitragspflichtig waren?

    Bei mir gab's dies in mehr als 40 Jahren nicht.

  • Warum kein Screenshot von online Bescheid und den bearbeiten?

  • Warum kein Screenshot von online Bescheid und den bearbeiten?

    Weil beim online bescheid leider keine Einzelne Aufzählungen drauf sind , sondern einfach nur die Auszahlungssumme angezeigt wird , fragen sie mich nicht warum habe alles durchgeschaut keine Möglichkeit bekomme die Tage aber eine per Post da müsste es alles aufgelistet sein .

  • Steuerbrutto und Gesamtbrutto war nicht das Thema meiner Zeilen. Damit bin ich durchaus vertraut. Im Juni betrugen auch dank der 3 Feiertage meine steuer- und beitragsfreie Einnahmen mehr als 800,- Euro.


    Die Frage war : Welche Art von Einkommen könnte unser Arbeitnehmer hier erhalten haben,

    die nicht gleichzeitig steuerpflichtig und beitragspflichtig waren?

    Bei mir gab's dies in mehr als 40 Jahren nicht.

    Würde ihnen das was bringen wenn ich ihnen eine Lohnabrechnung zeigen würde , evtl können sie so ja was herausfinden.

  • Steuerpflichtig: hier unerheblich

    Beitragspflichtig: hier relevant


    Quelle: Paragraph s. o.

    Auf einer "normalen" Lohnabrechnung gibt's die Angabe "Steuerpflichtig". Das Wort "Beitragspflichtig" eher nicht. Wir werden dies heute eh nicht klären können. Aber mit der erkennbaren Summe aus "Steuerpflichtig" kommen wir der Sache schon näher.

    Würde ihnen das was bringen wenn ich ihnen eine Lohnabrechnung zeigen würde , evtl können sie so ja was herausfinden.

    Welche Summen stehen denn auf der Arbeitsbescheinung für die letzten 12 Monate?

    Wurden dort seitens des Arbeitgebers irgendwelche Erklärungen genannt?