RIESTERFÖRDERUNG: Anspruch bei ALG II

  • Hallo zusammen,


    kennt sich hier jemand aus im Zusammenhang Riester und ALG II?

    Bisher war es ja so, dass wenn man ALG II bezogen hat, Beiträge an die Rentenversicherung geflossen sind und man als ALG II Empfänger somit Anspruch auf die Riesterförderung hatte.


    Nun ist es ja so, dass bei ALG II Bezug nur noch eine Mitteilung an die Rentenversicherung geht und es somit zu Anrechnungszeiten kommt, aber echte Beiträge fliesen hier aus meiner Sicht nicht mehr in die Rentenversicherung.


    Somit stellt sich mir nun die Frage, wie es sich mit diesen Anrechnungszeiten verhält.


    Hat man während des ALG II Bezuges weiterhin Anspruch auf die Riesterförderung oder nicht?

  • Es kommt darauf an, ob man vorher versicherungspflichtig beschäftigt war.

    z.B. Student-->Alg2 = keine Zulage


    Finde gerade die Rechtsgrundlage nicht mehr, vielleicht in den Einkommensteuer-Hinweisen zum hinteren Teil des EStG.


    Notfallls muss man trotzdem einen Zulageantrag stellen bei der ZfA stellen, da es mit automatischen bei ALG2 Optionskommune oder nicht mit den Meldungen hapern kann.

  • Ok kann lag es nicht daran. Jedenfalls hat es vor ca. 7 Jahren bei einem Freund von mir nicht geklappt, bzw. nur mit Umweg über Nachweis und Zulageantrag bei der ZfA. Der automatische Dauer-Zulagenantrag funktioniert vermutlich bei so einem Fall heute immer noch nicht.

  • Vielleicht kommt noch ein Zückerli dazu und das "Amt" übernimmt auch noch den Mindestbeitrag von 60 € bzw. 5 € monatlich.


    Bei ALG II habe ich es noch nicht versucht, aber bei SGB XII HzL und Tätigkeit in der Behindertenwerkstatt geht es. Leider gibt es die dazu besonders gut passenden gebührenschlanken Riesterverträge gerade nicht.

  • Vielleicht kommt noch ein Zückerli dazu und das "Amt" übernimmt auch noch den Mindestbeitrag von 60 € bzw. 5 € monatlich.

    Ja das Zückerli gibt es dazu (als Abzugsbetrag zum Einkommen). Hier ist allerdings zu beachten, dass man die Zahlung monatlich entrichtet. Ich hatte den Fehler gemacht, die kompletten 60,-€ als Einmalzahlung im Juli zu entrichten, das Jobcenter hat mir somit nur 30,-€ anerkannt mit der Begründung, in den Vormonaten wurde nichts entrichtet.

  • Ich hatte den Fehler gemacht, die kompletten 60,-€ als Einmalzahlung im Juli zu entrichten, das Jobcenter hat mir somit nur 30,-€ anerkannt mit der Begründung, in den Vormonaten wurde nichts entrichtet.

    Was haben die für eine Rechtsgrundlage angegeben? In meinen Fällen war es auch unterjährig mit Einmalzahlung und dann 5 € für die Restmonate. Beide Male allerdings Sozialamt und nicht Jobcenter.


    Bei Haftpflichtversicherungen wird auch eine Einmalzahlung komplett anerkannt.

  • Soweit ich weiß, haben die gar keine Rechtsgrundlage angegeben, sondern haben einfach den Bescheid hinsichtlich geändert, dass diese Kosten vom Einkommen nun abgesetzt werden.


    Bzgl. der Haftpflichtversicherungen ist anzumerken, dass dort lediglich die Haftpflicht von der KFZ-Versicherung anerkannt wird, die normale Privat-Haftpflichtversicherung ist über die Versicherungspauschale in Höhe von 30,-€ schon enthalten.

  • Bzgl. der Haftpflichtversicherungen ist anzumerken, dass dort lediglich die Haftpflicht von der KFZ-Versicherung anerkannt wird, die normale Privat-Haftpflichtversicherung ist über die Versicherungspauschale in Höhe von 30,-€ schon enthalten.

    Der Punkt ist hier beim Sozialamt auch günstiger gelöst. Es wird spitz gerechnet und dabei auch höhere Beiträge anerkannt. Eine PHV für 30 € muss man auch erstmal finden.

  • Die 30€ Pauschale ist ja auch monatlich. Ich zahle für meine PHV etwas über 50,-€ im ganzen Jahr. Von daher sollte das glaub kein Problem sein. Wenn man aber mehr bezahlen sollte, so wird das meines Wissens angerechnet wenn man es nachweist.