Elterngeld / Progressionsvorbehalt / Steuernachzahlung / Bemessungszeitraum

  • Hi Finanztip Community,


    Ich habe 2 Fragen.

    Wir haben die Steuerklassen von 3/5 zu 5/3 gewechselt um das Elterngeld zu erhöhen.


    Wenn dann der Nachwuchs da ist wechselt man zurück in 3/5 und die Dame wird 12 Monate lang Elterngeld beziehen.

    Sie zahlt in dieser Zeit keine Steuern.

    Ich bin dann in Steuerklasse 3 und zahle "wenig" Lohnsteuer.

    Folglich ist eine Nachzahlung im Folgejahr zu erwarten (Progressionsvorbehalt).

    Lässt sich dem irgendwie vorbeugen oder bleibt mir nur Geld für die Nachzahlung an die Seite zu legen?


    Frage 2

    Wenn das Elterngeld endet und erneut Nachwuchs ansteht, worauf bezieht sich das nächste Elterngeld?

    Ursprüngliches Durchschnittsgehalt oder das neue Gehalt oder bspw. Auch ALG1 zwischen den Elterngeldern?


    Viele Grüße

    Alex

  • Lässt sich dem irgendwie vorbeugen oder bleibt mir nur Geld für die Nachzahlung an die Seite zu legen?


    - Scheidung

    - Steuerklasse IV oder V wählen

    - Auswandern

    - Nicht arbeiten gehen

  • Man ist ja nicht gezwungen in 3 (Hauptverdienst) und 5 (Hauptlast der Erziehung) zu wechseln. Es ist nur die Frage, ob man bis zum ESt-Bescheid mehr Geld zur Verfügung haben will als hinterher.

    Eltergeldbezug heißt aber auch nicht zwingend Nachzahlung. Bei uns gabe es nach beiden Elterngeldzeiträumen Erstattungen. (Allerdings haben wir uns die Elternzeiten 50:50 aufgeteilt und waren in 4/4 veranlagt.)

  • Zu Frage 1:


    Ich würde danach in 4/4 gehen.


    Zu Frage 2:

    Hier wird es komplexer.

    Bemessungszeitraum sind immer die letzten 12 Monate vor Beginn Mutterschutz.


    Wenn ihr also mit K2 sehr schnell seid, bekommt ihr das gleiche Geld wie bei K1, da Bezugszeit von Elterngeld ausgeklammert wird.


    Achtung, nur Basiselterngeldmonate zählen. Das zweite Elternzeitjahr würde als 0 mit reinfallen.


    Wenn die Frau ein Gewerbe hat, kann man den Bemessungszeitraum weiterverschieben.

    Für all das, sollte die Geburt von K2 aber max. 2 Jahre nach K1 sein.


    Details hier: https://einfach-elterngeld.de/elterngeld/bemessungszeitraum

  • Trockener Humor.

    Love it!

    Danke für die Rückmeldung?

  • Man ist ja nicht gezwungen in 3 (Hauptverdienst) und 5 (Hauptlast der Erziehung) zu wechseln. Es ist nur die Frage, ob man bis zum ESt-Bescheid mehr Geld zur Verfügung haben will als hinterher.

    Eltergeldbezug heißt aber auch nicht zwingend Nachzahlung. Bei uns gabe es nach beiden Elterngeldzeiträumen Erstattungen. (Allerdings haben wir uns die Elternzeiten 50:50 aufgeteilt und waren in 4/4 veranlagt.)

    Danke für die Rückmeldung!

    Wie viel Netto wir im Laufe des Jahres zur Verfügung haben ist mehr oder weniger irrelevant.

    Bei "viel Netto" muss ich ja auch viel zur Seite legen aufgrund zu erwartender Nachzahlung.

    Mein Hauptanliegen ist es, eine hohe Steuernachzahlung im Folgejahr nach Elterngeldbezug zu vermeiden.

    Möglicherweise ist 4/4 dann die cleverste Variante.


    Natürlich ist sowas aber auch teils individuell und pauschal schwer zu beantworten.


    Danke nochmal!

  • Danke für deine Rückmeldung!

    4/4 scheint mir eine gute Lösung zu sein um Nachzahlungen zu vermeiden.

    Diese führen dann ja auch häufig (wie zuletzt bei mir) zu absurd hohen Vorauszahlungen in jedem Quartal des Folgejahres ?‍♂️ die dann wiederum zu höheren Rückzahlungen im darauf folgenden Jahr führen.

    Deutsches Steuerklassen-System at its' Best ?

  • Danke für deine Rückmeldung!

    4/4 scheint mir eine gute Lösung zu sein um Nachzahlungen zu vermeiden.

    Diese führen dann ja auch häufig (wie zuletzt bei mir) zu absurd hohen Vorauszahlungen in jedem Quartal des Folgejahres ?‍♂️ die dann wiederum zu höheren Rückzahlungen im darauf folgenden Jahr führen.

    Deutsches Steuerklassen-System at its' Best ?

    Peitscheneffekt mal anders, könnte man meinen.