Hi Finanztip Community,
Ich habe 2 Fragen.
Wir haben die Steuerklassen von 3/5 zu 5/3 gewechselt um das Elterngeld zu erhöhen.
Wenn dann der Nachwuchs da ist wechselt man zurück in 3/5 und die Dame wird 12 Monate lang Elterngeld beziehen.
Sie zahlt in dieser Zeit keine Steuern.
Ich bin dann in Steuerklasse 3 und zahle "wenig" Lohnsteuer.
Folglich ist eine Nachzahlung im Folgejahr zu erwarten (Progressionsvorbehalt).
Lässt sich dem irgendwie vorbeugen oder bleibt mir nur Geld für die Nachzahlung an die Seite zu legen?
Frage 2
Wenn das Elterngeld endet und erneut Nachwuchs ansteht, worauf bezieht sich das nächste Elterngeld?
Ursprüngliches Durchschnittsgehalt oder das neue Gehalt oder bspw. Auch ALG1 zwischen den Elterngeldern?
Viele Grüße
Alex