Zusammenveranlagung mit Splittingtabelle

  • Liebe Mitmenschen, gehe ich recht in der Annahme, dass, wenn ich auf dem Hauptvordruck "Zusammenveranlagung" ankreuze/eintrage, dass dann die bisher beim Finanzamt hinterlegten Steuerklassen, z. B. 4 und 1, keine Rolle mehr spielen, da die Steuer nach der Splittingtabelle berechnet wird. Oder, anders formuliert, die Splittingtabelle ersetzt quasi die (gleichen oder unterschiedlichen) Steuerklassen eines Ehepaares. Beste Grüße Hans-Dieter

  • In der Veranlagung selbst gibt es keine Steuerklassenunterscheidung.

    Die Steuer wird bei Zusammenveranlagung über die Splittingtabelle ermittelt.

    Sollte im Laufe des Jahres bei beiden in Summe mehr oder weniger Lohnsteuer einbehalten worden sein (genau hier greift die Steuerklasse), dann erhaltet ihr eine Nachzahlung oder eine Erstattung.