Auszahlung der garantierten Überschussbeteiligung

  • Hallo . folgende Frage:

    Ich habe eine Lebensversicherung, die schon lange beitragsfrei gestellt ist und die 2026 fällig wäre. Ich möchte sie jetzt kündigen und mir vorfristig auszahlen lassen.

    In der letzten jährlichen Informatiion wird eine garantierte Kapitalleistung von ca. 17.000,00 und eine bisher erreichte, garantierte Überschussbeteiligung von ca. 3.500,00 Euro genannt.

    Die Versicherungsgesellschaft hat mir jetzt die Möglichkeit der sofortigen Kündigung bestätigt und einen Auszahlungsbetrag von ca. 17.000,00 Euro genannt. Frage: Was ist mit der genannten bisher erreichten garantierten Überschussbeteiligung? Wäre die erst beim endgültigen Ablauf fällig? Oder muss diese ebenfalls mit ausgezahlt werden?

    Ich freue mich auf eine kurze, kompetente Antwort.:)

  • Das "großzügige" Angebot der LV dich vorher auszuzahlen ist von der LV motiviert hohe Garantiezinsler los zu werden. Macht z.B. die DEBEKA in jeder Jahresmitteilung.

    Wie hoch ist Dein Garantiezins?

    Wann wurde die LV abgeschlossen?

    Widerruf wäre eventuell sinnvoller , bei höherer Rückzahlung.

  • Was ist mit der genannten bisher erreichten garantierten Überschussbeteiligung? Wäre die erst beim endgültigen Ablauf fällig? Oder muss diese ebenfalls mit ausgezahlt werden?

    Die Überschussbeteiligung steht Dir zu und muss mit ausgezahlt werden. Von daher lautet das Angebot der Versicherung so wie Du es schilderst, dass Du 3500 € dafür bezahlen sollst, 17000 € vier Jahre früher zu erhalten. Das wirst Du sicher nicht tun.


    Du könntest ohne auf das Angebot einzugehen ganz normal kündigen und erhältst den Rückkaufwert, die Überschussbeteiligung und Deinen Anteil an Bewertungsreserven. Das sollte aus der Standmitteilung deutlich hervorgehen.


    Oder Du könntest den Vertrag widerrufen, was häufig möglich ist, bei der Summe und Laufzeit lukrativ sein kann, aber in aller Regel nur mit professioneller Unterstützung gelingt.


    Wenn Du möchtest, kannst Du die letzte Standmitteilung und das Angebot anonymisiert hier hochladen, dann können wir noch mehr dazu sagen.

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Widerruf attraktiv sein kann.

    Das mag sein, entspricht aber nicht unbedingt den gegenteiligen Erfahrungen, die viele Menschen damit gemacht haben. Womit ich nicht sagen möchte, dass Widerruf immer die beste Lösung ist. Und auch in diesem Fall muss es nicht so sein, obwohl die wenigen genannten Fakten dafür sprechen.


    tom70794 Kurioserweise wird die Provision gerade nicht rückabgewickelt. Begründung irgendwie "die Leistung wurde ja erbracht". Es ist bei langlaufenden Versicherungen eher die Verzinsung, die nach BGB gerechnet wird statt den Sätzen der Versicherung, die über die Jahre mit Zinseszinseffekt den unterschied ausmacht.


    Bei erst kurz laufenden Verträgen und dann einer Kündigung hättest Du recht. Weil bei einer klassischen LV seit einiger Zeit immer mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge zurückgezahlt werden muss, erhältst Du in den ersten 5-10 Jahren eben diese Hälfte und nicht wie früher fast nichts bis sehr wenig, hauptsächlich geschuldet den über die ersten fünf Jahre verteilten Vertriebskosten.