Entschädigung bei Pauschalreisen

  • Vielen dank!!!
    Sind seit gestern zurück und werden uns an die mängelliste setzen. Vor Ort haben wir noch ne ausführliche Beschwerde bei der reiseleitung gemacht.

    Dann bitte mal nachberichten, was draus wird.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)