Begrenzter Verbleib in der EON-Ersatzversorgung Erdgas bis Ende Oktober

  • Liebe Forengemeinde,


    ich muss jetzt mal ziemlich ausholen. Letztes Jahr machte ich einen Anbieterwechsel bei Primastrom für Strom und für Gas.

    Ich war sowohl bei Strom als auch bei Gas bei EON mit einem halt speziellen Tarif. Naja, keine gute Idee zu Primastrom zu wechseln. Da hatte ich Riesenglück aus der Nummer rauszukommen. Bei Strom landete ich beim Grundversorger EWE mit wesentlich günstigeren Tarifen. So und nun zu EON-Gas. Der EON-Tarif war von Primastrom zum 31.07.2022 gekündigt worden um dann die Belieferung ab 01.08.2022 zu übernehmen. Natürlich auch zu einem viel zu überteuerten Preis. Auch da schaffte ich das diesen Auftrag zu stornieren. Die Kündigung von EON- versuchte ich zurückzuziehen. Ging nicht. Nun bin ich ab 01.08.2022 bei EON-Ersatzversorgung und soll dann ab August knapp 320 Euro pro Monat bezahlen. Eigentlich ist man dort mit dem Preis noch ziemlich gut bedient. Nun kommt das große Aber. Die wollen uns max. 3 Monate beliefern, also bis Ende Oktober 2022. Dann müsste ich einen neuen Vertrag abschließen bei denen. Im Schreiben sagten die, dass EON unser Grundversorger ist. Ich brauche gar nicht auf deren Tarife sehen, für unseren Verbrauch müsste ich über 800 Euro pro Monat bezahlen für einen Verbrauch von 24.000 kWh. Wir sind ein 4 Personen Haushalt und haben 165 qm Wohnfläche als Haus.

    Ich kann natürlich den Vertrag jederzeit kündigen und zwar recht schnell. Meine Frage wäre, ist das überhaupt rechtens, dass sie uns nur 3 Monate beliefern werden? Bei unserem Grundversorger Strom kräht kein Hahn danach. Da können wir bleiben.


    Vielleicht weiß jemand einen Rat? Ist das rechtens?


    LG Jedimeisterin

  • Hallo Jedimeisterin,


    guckst Du: Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) § 38 Ersatzversorgung mit Energie:


    „(2) Das Rechtsverhältnis nach Absatz 1 endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energieliefervertrages des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzenergieversorgung“


    Gruß Pumphut

  • Du bist gerade in der Ersatzversorgung, weil du keinen gültigen Vertrag hast. Und die ist auf 3 Monate begrenzt, danach landest du automatisch in der Grundversorgung.

    Alles rechtens.

    Such dir einen anderen Versorger, in der Ersatzversorgung hast du keine Kündigungsfrist. Noch solltest du was finden, was weniger als 800€ kostet. Aber mehr als 320€ wirds wohl auch werden.


    So wirds jetzt in nächster Zeit vielen gehen, das ist ne tickende Zeitbombe….

    Und mir scheint, vielen ist es immer noch nicht bewusst, was da auf sie zukommt.