deutsche Einkommenssteuerpflicht für deutsche Rentner mit 1. Wohnsitz in CH

  • Als deutscher Staatsbürger bin ich 2017 nach Arbeitsbeginn und Aufgabe dt. Wohnsitz nach CH verzogen
    2018 habe ich dort seither selbstgenutzte Familienwohnung gekauft
    Von 2020 bis Verkauf einer deutschen Liegenschaft in 2021 war ich Teil einer Erbengemeinschaft.
    Für 2020 anteilig zu versteuernden Mieteinnahmen aus Liegengemeinschaft erreichten 750 €.

    Für 2021 werden die Mieteinnahmen aus Liegenschaft noch geringer ausfallen.


    Ein deutsches FA hat mir nun einen Fragebogen zur beschränkten Steuerpflicht in D zugesandt, in dem u.a. gefragt wird nach:

    1.) Welche Einkünfte erzielen Sie im Ausland (CH) ?

    2.) Wurden oder werden in D Einkünfte erzielt?
    3.) Haben oder hatten Sie Vermögen in D?, dabei neben Beteiligung an EG auch an Kapitalvermögen.

    Unklar ist dabei, auf welchen Zeitpunkt ich Auskünfte erteilen soll:
    Dauer der Erbengemeinschaft, Berufstätigkeit bis 31.07.22, Rentenbeginn CH ab 01.09.

    Wer hat Erfahrung zum relevanten Zeitpunkt?
    Besten Dank für verlinkte Hinweise zum Schlauer werden.

  • Sorry, habe keine Erfahrungen.

    Aber ganz ehrlich, ich würde mir bei diesen geringen Einnahmen auch nicht zu viele Gedanken machen. Es geht um das Steuerjahr 2020, also antworte einfach Stand 2020 nach bestem Gewissen. Die werden sich schon melden, wenn's nicht reicht.

  • Stichwort "Nachlaufende Besteuerung".


    Zitat

    Deutsche, die in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, werden in Deutschland mit ihren nicht-ausländischen Einkünften im Jahr ihres Wegzugs und weitere zehn Jahre „nachlaufend“ besteuert, wenn sie in Deutschland wesentliche wirtschaftliche Interessen behalten und in ein niedrig-besteuertes Land ziehen (§ 2 AStG). Ein wesentliches wirtschaftliches Interesse in Deutschland wird nach § 2 Abs. 3 AStG bereits vermutet, wenn u.a. Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft von ≥ 1%, eine Beteiligung > 25% an einer deutschen Personenhandelsgesellschaft bestehen oder ein ertragbringendes Vermögen von mehr als 154.000 EUR in Deutschland liegt, was schon bei einer vermieteten Wohnung in Deutschland der Fall ist.

    Quelle: https://www.ghm-partners.de/pu…-deutschland-schweiz.html


    Somit wäre prinzipiell alles seit dem Jahr 2017 von Interesse (wenn du da schon eine vermietete Liegenschaft in Deutschland hattest), aber auch deine aktuellen Mieteinnahmen.

  • Danke lieberjott

    Dachte ich mir's doch: Der Fiskus braucht Geld, das Politiker gerade besonders ungeniert für's unbeschwerte #weiterrasen verbrennen....:evil:

    Gehe ich recht in der Annahme, dass das "ertragbringende Vermögen" bei bei einer EG anteilig zugeordnet wird? Dann hätte ich beim Erben Glück gehabt, denn erst ab da hatte ich anteilig Mieteinnahmen. :thumbup:

    Oder gelten die 154.000,- insgesamt, d.h. über 10 Jahre hinweg als "Schonvermögensgrenze"? :huh: