Medsailors Reisekosten einbehalten

  • Hallo,


    ich habe im Oktober 2019 habe ich eine Segelreise bei Medsailors gebucht. 100€ habe ich angezahlt, den Restbetrag in Höhe von 863€ habe ich im April 2020 bezahlt. Aufgrund der Pandemie und der damit verhängten Reisebeschränkungen konnte ich die Reise, welche in Montenegro stattfinden sollte, nicht antreten.


    Medsailors änderte die AGB und behielt den Gesamtbetrag als Guthaben einfach ein. Das Guthaben kann ich mir dann auf eine Reise bei Medsailors anrechnen lassen. Die Preise haben sich jedoch extrem erhöht (etwa 50%), so dass ich für den Catamaran etwa 500€ nachzahlen müsste. Aufgrund eines Arbeitsplatzwechsel in 2021 und der damit verbundenen Probezeit und der fortwährenden Pandemie habe ich das Guthaben bisher nicht eingelöst. Die Reiserücktrittsversicherung (travelsecure) zahlte nicht, da der Arbeitsplatzwechsel bereits vor Versicherungsabschluss bekannt war.


    Medsailors schrieb ich mehrfach an und verlangte Erstattung. Hierfür verwendete ich die Vorlagen von Finanztip, natürlich übersetzt. Sie berufen sich immer auf ihre AGB und "Erstattungspolitik".



    Medsailors hat seinen Sitz in London (zumindest laut Internetseite). Ein Anwalt sagte mir, dass ich die Erstattung einklagen kann, da GB zum Zeitpunkt der Buchung noch zur EU gehörte. Also Rechtsschutzversicherung angerufen und Schadenfall aufgemacht. Die von der Rechtsschutzversicherung beaufträgte Anwältin sagte mir wiederum, dass es da keinerlei Möglichkeiten auf Erstattung gibt.


    Gemäß der Google Bewertungen von Medsailors sind auch andere von dieser Situation betroffen (niedrigste Bewertungen anzeigen).


    Wie kann ich hier weiter vorgehen? Hat hier jemand mit so einem Fall Erfahrung?


    Viele Grüße

  • Hallo gago,


    ich will mich einmal an einer Antwort versuchen; auch um andere User zu warnen.

    M.E. haben Sie beim geschilderten Stand keine Chance mehr, an Ihr Geld zu kommen. Die Rechtslage ist sicherlich kompliziert und auf eigene Faust einen Anwalt zu beauftragen, wird Sie wahrscheinlich nur weiteres Geld kosten.


    Den entscheidenden Fehler haben Sie hier gemacht:

    Die von der Rechtsschutzversicherung beaufträgte Anwältin

    Wenn die Rechtsschutzversicherung einen Anwalt beauftragt, handelt der nicht nur im Interesse des Mandanten sondern auch im Interesse der Versicherung. Da liefen dann solche Überlegungen ab wie: komplizierter Fall mit ungewissem Ausgang, sehr hohe Kosten wegen des internationalen Bezuges, ggf. sogar Notwendigkeit bis vor Obergerichte zu ziehen und alles für eine (zumindest aus Sicht der Versicherung) bescheidenen Schadensumme.


    Deshalb immer eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die den sog. Stichentscheid des von Ihnen (!) beauftragten Anwalts akzeptiert.


    Gruß Pumphut

  • Hallo,


    Danke. Ich habe freie Anwaltswahl bei meiner Rechtsschutzversicherung. Ich kann mir auch nicht vorstellen, das MedSailors das Geld nach dem ersten Brief vom Anwalt herausgerückt hätte. Beim Buchen der ersten Reise bei denen im Jahr 2017 hatten sie auch noch ein Büro in München. Dass sie jetzt nur noch Ihren Sitz in London haben, wird schon aus deren Sicht Gründe haben. Seit dem Brexit kann man die da nicht mehr so einfach belangen.


    Ich versuche nun, das Guthaben zu verkaufen.


    Viele Grüße