Grundsteuererklärung und Baukindergeld

  • Hallo,


    wir haben glücklicherweise noch das Baukindergeld bekommen.

    Ich bin mir nun jedoch nicht schlüssig ob diese "Wohnraumförderung" bei der jetzt einzureichenden Grundsteuererklärung unter der "Anlage Grundstück (NiGrSt2) > 5 - Zusätzliche Angaben bei Grundsteuerermäßigung" anzugeben sind.


    Kann mir hier jemand helfen?


    Vielen Dank!

  • Ich weiss nicht ob es zu einer Ermäßigung verhilft (was es in meinem Fall nicht soll) oder ob es "nur" angegeben werden muss (bzw. muss der Zeitpunkt angegeben werden, wann es endet).

  • Der Wert des Grundstücks resp. die darauf entfallende Grundsteuer einerseits und die Alternativen "Baukindergeld bezogen oder nicht" andererseits - das sind zwei linke oder zwei rechte Stiefel von unterschiedlicher Schuhgröße.

    Aber eintragen kannst du es ja immerhin. De selbst malst dir ja auch schon aus, dass es keinen Unterschied machen wird.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt