Handelt es sich bei einen im Kellergeschoss gelegene,n beheizbaren, separat zugänglichen Raum (12qm) mit kleinem Fenster und Strom-, aber ohne Wasser-, LAN-, und Telefon-Anschluss um Nutz- oder um Wohnfläche im Sinne der Grundsteuer Bayern?
Handelt es sich bei einen im Kellergeschoss gelegene,n beheizbaren, separat zugänglichen Raum (12qm) mit kleinem Fenster und Strom-, aber ohne Wasser-, LAN-, und Telefon-Anschluss um Nutz- oder um Wohnfläche im Sinne der Grundsteuer Bayern?
Da würde ich ganz klar von NEIN ausgehen.
Sehr hilfreich, zu erfahren, dass es sich weder um Nutz- noch um Wohnraum handelt.