Grundsteuer Bayern, Miteigentum, Bruchteileigentum

  • In der Ausfüllhilfe ist von "Miteigentümer" die Rede. Im mir geläufigen Jargon ist ein Miteigentümer einer ETW jemand der eine oder einige ETWen besitzt. Hier scheint mir jedoch Bruchteilseigentümer gemeint zu sein, also jemand, der nur einen Teil einer ETW besitzt. Sehe ich das richtig?

  • Nein. Eine Eigentumswohnung ist zwar ein Bruchteil eines Grundstück und eines Gebäudes (siehe jährlche Kostenabrechnug der Hausverwaltung), jedoch gehört dem Eigentümer dieser Teil allein (1/1) oder einem Ehepaar (jeweils 1/2). Der Bruchteil am Gesamten ist als eigene Wirtschaftseinheit zu sehen. Jeder Eigentümer erhält ja auch eine eigene Grundsteuerberechnung.

    Bruchteilsgemeinschaften sind wohl Genossenschaften oder so ähnlich. Miteigentümer dürfte ähnlich gelagert sein. Wo die Wirtschaftseinheit mehreren ohne eigene Bestimmung gehört.

    Das Finanzamt kann sicher aufklären.

  • In der Ausfüllhilfe ist von "Miteigentümer" die Rede. Im mir geläufigen Jargon ist ein Miteigentümer einer ETW jemand der eine oder einige ETWen besitzt. Hier scheint mir jedoch Bruchteilseigentümer gemeint zu sein, also jemand, der nur einen Teil einer ETW besitzt. Sehe ich das richtig?

    Genau das hat mich auch verwirrt. Gemeint sind hier aber nicht die Miteigentümer nach WEG, sondern wem das Teileigentum zu welchen Teilen gehört. Die Miteigentumsanteile an der WEG werden in einem späteren Schritt beim Grundstück abgefragt.