Strom - Preiserhöhung trotz Preisgarantie

  • Hallo zusammen,


    ich habe bei Extra Energie (Haushaltsstrom) eine Preisgarantie bis zum 18.02.2023 (habe für 12 Monate Preisgarantie und Vertragsbindung abgeschlossen).


    Die erhöhen mir aber den Preis zum 01.09.2022 von 36,80 Cent/kWh auf 67,54 Cent/KWh.


    Grundgebühr ändert sich kaum (aber auch unzulässig, wie ich verstehe) von 11,32 EUR/Monat auf 11,89 EUR.


    Kann ich eine Schadensersatzforderung geltend machen? Oder gibt es eine sinnvollere Reaktion auf die unberechtigte Preiserhöhung?


    Aktuell bekomme ich beim Grundversorger Süwag folgenden Preis (Webseite Süwag, Wohne in 56130 Bad Ems)


    9,90 EUR /Monat Grundgebühr und 30,74 cent/kWh (bei 12 Monatiger vertragsbindung) und 30,13 Cent/kWh (bei 24 monatiger Vertragsbindung)


    Hier der Auszug aus der Mail von extra Energie:


    extraenergie ist Ihr sicherer Energieversorger in Zeiten der Energiekrise! Bei Vertragsabschlüssen und Preiskalkulationen berücksichtigen wir stets verschiedene Aspekte, um die Preisstabilität zu gewährleisten. In den letzten 12 Monaten konnten wir die meisten Erhöhungen im großen Maße selbst tragen, doch die Auswirkungen auf die Gas- und Strompreise, die durch den Krieg in der Ukraine sowie durch zusätzlich staatliche Eingriffe ausgelöst wurden, sind außergewöhnlich und beispiellos. Leider sehen wir nicht, dass sich die Situation in absehbarer Zeit ändern wird, was uns leider dazu veranlasst Ihnen mitzuteilen, dass wir die aktuellen Preisanpassungen trotz bestehender Preisfixierung bzw. Preisgarantie entsprechend den gestiegenen Energiekosten vornehmen müssen.

    Unvorhersehbare, schwerwiegende Situationen wie sie derzeit durch den Krieg in der Ukraine oder die anhaltenden staatlichen Eingriffe in den deutschen Energiemarkt gegeben sind und die das Vertragsverhältnis – wie in diesem Fall durch immense Preissteigerungen am Beschaffungsmarkt – nachhaltig negativ beeinflussen, bezeichnet das deutsche Zivilrecht (§ 313 BGB) als Störung der Geschäftsgrundlage. Dies berechtigt uns unter den gegebenen Umständen, die Anpassung bestehender Vertragsverhältnisse zu verlangen oder mit unmittelbarer Wirkung zu kündigen.

    Ihr Arbeitspreis verändert sich zum 01.09.2022 auf 67,54 Cent/kWh (brutto). Ihr monatlicher Grundpreis verändert sich auf 11,89 EUR (brutto).

    Der Versorgeranteil ist unverändert.

    Sie haben das Recht, Ihren Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen.


    Gruß

    h.bergen

  • Ich würde kündigen, zum Grundversorger wechseln, und gut ist es. Das ist auch das, was der Anbieter mit seinem vertragswidrigen Verhalten bezweckt. Er will schlichtweg Kunden loswerden, die Ihn Geld kosten.

    Das Unternehmen hat sich schlichtweg verkalkuliert bzw. verzockt und Leistungen zu einem Preis verkauft, die man zuvor nicht eingekauft hatte (Energie).


    Klar, kannst Du Schadenersatz einfordern, nur dürfte es damit m.E. schwer werden, da Du lt. Deinen Angaben bei einem Wechsel zum Grundversorger ja gar keinen Schaden erleidest.;)

    Eigentlich müsstest Du ja sogar dankbar sein, dass Du vorzeitig aus Deinem Vertrag heraus kommst.

  • Im Zweifel wird wohl ein Gericht darüber befinden, ob dieser Paragraph des BGB anwendbar ist. Ich würde eher darauf tippen, dass diese Billigheimer ihre Kalkulationen zu knapp gemacht haben und alles, was unvorhergesehen kommt (vermutlicht würde dafür auch längere Windstille reichen) stört das eigene Geschäft.

    Ich würde widersprechen und im Falle der Kündigung Schadenersatz fordern, wenn der neue Lieferant teuerer ist als der bis Anfang 2023 von extraenergie garantierte Preis.

    Andere sehen das auch so:
    https://verbraucherhilfe-strom…iserhoehung-extraenergie/

  • Wie ich geschrieben habe, ist der Grundversorger günstiger als Extra Energie bisher war.

    Ich habe auch direkt beim Grundversorger einen neuen Vertrag abgeschlossen, weil ich solchen Preis sonst nirgends bekomme.


    d.h. ich kann keine Schadensersatzforderung stellen?

    Ich könnte ja, alter Preis gegen neuen Preis Schadensersatz stellen, oder denke ich da falsch?

  • Ich würde widersprechen und im Falle der Kündigung Schadenersatz fordern, wenn der neue Lieferant teuerer ist als der bis Anfang 2023 von extraenergie garantierte Preis.

    Andere sehen das auch so:
    https://verbraucherhilfe-strom…iserhoehung-extraenergie/

    Eigentlich ist es traurig, dass ein Anbieter das einfach so machen kann und sich aus einem Vertrag stehlen kann. Alles und Jedes ist in D geregelt. M.E. könnte sich ein Anbieter nur auf diesen § berufen, wenn zuvor die Bundesregierung ein entsprechenden Notfall ausgerufen hat.

    Es müsste für solche Fälle ein verpflichtende Vertragsstrafe geben, die der Anbieter dem Kunden dann umgehend zahlen müsste, wenn Verträge einseitig nicht eingehalten werden. Und ja, die Vertragsstrafe müsste auch so hoch sein, dass so ein Anbieter im Zweifelsfall Insolvenz anmelden muss, wenn viele Kunden betroffen sind.

    Hier wird das unternehmerische Risiko einseitig auf den Kunden abgewälzt!


    Wie ich geschrieben habe, ist der Grundversorger günstiger als Extra Energie bisher war.

    Ich habe auch direkt beim Grundversorger einen neuen Vertrag abgeschlossen, weil ich solchen Preis sonst nirgends bekomme.


    d.h. ich kann keine Schadensersatzforderung stellen?

    Ich könnte ja, alter Preis gegen neuen Preis Schadensersatz stellen, oder denke ich da falsch?

    Welcher 'Schaden' ist Dir denn entstanden, wenn der neue Versorger günstiger ist als der Alte!? :/

  • Schadenersatz gibt es nach meinem Verständnis nur, wenn ein bezifferbarer Schaden entstanden ist.

    Wenn der Grundversorger bis 18.2.2023 die Preise so erhöht, dass sie über denen von extraenergie liegen, hättest du einen Schaden.

    (Und eine Meldung an die Bundesnetzagentur ist sicher auch kein Fehler, dieser Anbieter scheint generell etwas eigenartig zu agieren und das schon seit vielen Jahren.)

  • Ich würde kündigen, zum Grundversorger wechseln, und gut ist es. Das ist auch das, was der Anbieter mit seinem vertragswidrigen Verhalten bezweckt. Er will schlichtweg Kunden loswerden, die Ihn Geld kosten.

    Das Unternehmen hat sich schlichtweg verkalkuliert bzw. verzockt und Leistungen zu einem Preis verkauft, die man zuvor nicht eingekauft hatte (Energie).


    Klar, kannst Du Schadenersatz einfordern, nur dürfte es damit m.E. schwer werden, da Du lt. Deinen Angaben bei einem Wechsel zum Grundversorger ja gar keinen Schaden erleidest.;)

    Eigentlich müsstest Du ja sogar dankbar sein, dass Du vorzeitig aus Deinem Vertrag heraus kommst.

    Danke. Denke auch so. Ich hatte den Vertrag im Februar abgeschlossen und dabei schon größere Probleme mit dem Lieferanten bekommen (hatte ich noch nie mit einem Lieferanten). Extra Energie lies mich auch auch nicht los, als er es mit dem Wechsel nicht hinbekam. (Ich weiß nicht ob es an ihm oder am davorigen Lieferanten am Ende lag.) Ich merkte schon damals dass ich beim Grundversorger besser wegkommen würde. Er lies mich aber natürlich nicht los. Wenn er aber mich loshaben will, ist es für ihn leicht. Das ist natürlich nicht fair.

  • Ja, evtl. einfach bei einer zukünftigen Auswahl des Stromanbieters darauf achten, ob es sich um einen reinen Vermittler oder einen Anbieter mit eigener Infrastruktur (Kraftwerke) handelt.

    Wir sind vor einigen Jahren auf die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) hereingefallen. Haben dort noch Forderungen von fast 200€ offen.


    Seither schauen wir dreimal hin, mit welchen Unternehmen wir einen Stromvertrag abschließen.

  • Ja, evtl. einfach bei einer zukünftigen Auswahl des Stromanbieters darauf achten, ob es sich um einen reinen Vermittler oder einen Anbieter mit eigener Infrastruktur (Kraftwerke) handelt.

    Wir sind vor einigen Jahren auf die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) hereingefallen. Haben dort noch Forderungen von fast 200€ offen.


    Seither schauen wir dreimal hin, mit welchen Unternehmen wir einen Stromvertrag abschließen.

    Wie bekommt man das raus?

  • Mit §313 hat der Anbieter einen guten Hebel um die Preiserhöhung tatsächlich durchzudrücken. Dazu muss auch kein Gasnotfall ausgerufen werden o.ä., es reicht dass die Kalkulation für den Anbieter massiv nicht mehr aufgeht weil sich grundlegende (!) Umstände seit dem Vertragsabschluss (!) geändert haben.

    Aber: der Anbieter muss dann meines Wissens nach auch die entsprechende Fehlkalkulation offenlegen und er muss einen größeren Teil der Fehlkalkulation als Geschäftsrisiko selbst tragen. Eigentlich ist das eine Angelegenheit für einen Anwalt.


    Meine Beurteilung als Laie ist, dass im Februar bereits Gas sehr teuer war und Strom auf den Spotmärkten auch. Entsprechend hätte der Anbieter mit größerer Sicherheit kalkulieren müssen und die Anpassung ist rechtswidrig.

  • Welcher Schaden mir entstanden ist? Telefonate, Emails, Zeit in Foren usw. :)

    Habe jetzt für 2 Jahre jeweils für Haushaltsstrom und Wärmepumpumpenstrom abgeschlossen. War günstiger als alles andere was ich finden konnte auf Check24 und verifox.

  • Mit §313 hat der Anbieter einen guten Hebel um die Preiserhöhung tatsächlich durchzudrücken. Dazu muss auch kein Gasnotfall ausgerufen werden o.ä., es reicht dass die Kalkulation für den Anbieter massiv nicht mehr aufgeht.

    Aber: der Anbieter muss dann meines Wissens nach auch die entsprechende Fehlkalkulation offenlegen und er muss einen größeren Teil der Fehlkalkulation als Geschäftsrisiko selbst tragen. Eigentlich ist das eine Angelegenheit für einen Anwalt

    Vielen Dank. Ich möchte keinen Rechtsstreit beginnen. Das möchte ich vermeiden.

  • Vielen Dank. Ich möchte keinen Rechtsstreit beginnen. Das möchte ich vermeiden.

    Du kannst den Fall immer bei der Bundesnetzagentur vorbringen.

    Da kommt zwar nicht unbedingt etwas raus, was dir konkret hilft, aber wenn sich viele über dieselben Unternehmen beklagen, schauen die irgendwann genau hin.

  • Wie bekommt man das raus?

    Z.B Google. Da findet sich dann recht schnell, dass z.B. ExtraEnergie nirgendwo etwas von 'Energieerzeugung' schreibt.

    es reicht dass die Kalkulation für den Anbieter massiv nicht mehr aufgeht weil sich grundlegende (!) Umstände seit dem Vertragsabschluss (!) geändert haben.

    Also mal ein Beispiel nach Deiner Logik: Ich verkaufe jetzt 100.000 Computer zu einem Fixpreis für die Lieferung 2024.

    Ich könnte jetzt schon mal bei meinen Lieferanten die 100.000 Computer vorbestellen, tue das aber nicht, weil der Einkauf davon ausgeht dass die Computerpreise bis nächstes Jahr nochmal fallen.

    Dummerweise steigen die Preise aber bis Ende 2023 auf Grund weltweit großer Nachfrage kontinuierlich an, so dass meine Kalkulation nicht mehr aufgeht.

    Da würde doch jeder sagen, dass Unternehmen hat sich 'verzockt' oder!? Ganz klarer Fall von unternehmerischen Risiko, oder?

    Anders wäre der Fall, wenn ich tatsächlich nachweisen könnte, dass ich unmittelbar nach dem Verkauf der 100.000 Computer entsprechende Bestellungen bei meinen Lieferanten getätigt hätte, diese aber jetzt nicht mehr zu den bestätigten Preisen liefern wollen/können.


    Von daher würde ich doch gern einmal den Nachweis erbracht sehen, dass ExtraEnergie die zu einem Festpreis verkauften Energiemengen auch verbindlich eingekauft hat, bevor hier ein §313 greifen könnte.

  • Von daher würde ich doch gern einmal den Nachweis erbracht sehen, dass ExtraEnergie die zu einem Festpreis verkauften Energiemengen auch verbindlich eingekauft hat, bevor hier ein §313 greifen könnte.

    Ist leider nicht nötig. Ich kenne den §313 vom Hausbau und da hängt der wie ein Damoklesschwert über den Festpreisen. Die Anforderungen an die Anwendbarkeit sind aber relativ hoch, denn normales Geschäftsrisiko soll ja Geschäftsrisiko bleiben.


    Entsprechend sehe ich das nicht für einen Vertrag gegeben der im Februar geschlossen wurde. Bei einem Vertrag der vor einem Jahr geschlossen wurde, könnte das aber anders aussehen. Endgültig klären kann das aber ohnehin nur ein Gericht. Ich würde also TE hier die Gelegenheit nehmen und zum Grundversorger wechseln

  • Ich wüsste gerne mal, ob das andersrum auch funktioniert: ich senke meine Zahlung an den Energielieferanten ab, teile ihm das schriftlich mit und erwähne ausdrücklich, er könne seinen Vertrag mit mir innerhalb einer Frist von 30 Tagen kündigen, wenn ihm meine Änderung nicht passt, ansonsten wäre das so für die Zukunft gültig.


    Geht so nicht? Warum eigentlich nicht? Handelt es sich hier etwa nicht um zwei gleichwertige Vertragspartner?


    Nur mal so zum Nachdenken...

  • Ich wüsste gerne mal, ob das andersrum auch funktioniert: ich senke meine Zahlung an den Energielieferanten ab, teile ihm das schriftlich mit und erwähne ausdrücklich, er könne seinen Vertrag mit mir innerhalb einer Frist von 30 Tagen kündigen, wenn ihm meine Änderung nicht passt, ansonsten wäre das so für die Zukunft gültig.


    Geht so nicht? Warum eigentlich nicht? Handelt es sich hier etwa nicht um zwei gleichwertige Vertragspartner?


    Nur mal so zum Nachdenken...

    Interessanter Ansatz. Und gem. Wortlaut der Norm gilt das für beide Vertragsparteien. Demnach wäre das sicher auch andersrum möglich, stellt sich nur die Frage, welcher Ottonormalverbraucher die Zeit, Muße und vor allem auch rechtliche Befähigung besitzt, das so durchzusetzen. Und wie LebenimSueden schon sagte, am Ende kann das ohnehin nur ein Gericht entscheiden. Welche Privatperson verfügt über solch große Ressourcen, um den vorprogrammierten Rechtsstreit führen zu können / wollen?

  • Ich wüsste gerne mal, ob das andersrum auch funktioniert: ich senke meine Zahlung an den Energielieferanten ab, teile ihm das schriftlich mit und erwähne ausdrücklich, er könne seinen Vertrag mit mir innerhalb einer Frist von 30 Tagen kündigen, wenn ihm meine Änderung nicht passt, ansonsten wäre das so für die Zukunft gültig.


    Geht so nicht? Warum eigentlich nicht? Handelt es sich hier etwa nicht um zwei gleichwertige Vertragspartner?


    Nur mal so zum Nachdenken...

    Ich habe vor Jahren den Fehler gemacht, zu Stromio zu wechseln. Das war ein endloses Drama, eins davon war, dass sie andere Preise berechnet haben, als der selbsternannte Partner Verivox auf seiner Seite hatte, was aber Bestandteil des Vertrags war. Stromio hat dann mit Mahnungen reagiert, Inkasso angedroht usw.

    Ich habe ihnen irgendwann meinen Aufwand mit pauschal 20 € in Rechnung gestellt. Im Nachhinein ärgere ich mich, dass ich nicht 200 € genommen habe.


    Die haben die 20 € nämlich kommentarlos überwiesen...

  • Der Stromanbieter hat seinen Vertrag zu erfüllen. Die machen das aber mit Absicht und es lohnt sich als Privatperson gar nicht groß mit denen rumzustreiten....


    Man müsste eine Feststellungsklage hinsichtlich der Preiserhöhung machen und gerichtlich feststellen lassen, dass diese unwirksam ist.


    Außerordentliche Kündigung und Wechsel in den günstigen Vertrag ist doch 1000mal besser für dich....