Hallo zusammen,
ich habe bei Extra Energie (Haushaltsstrom) eine Preisgarantie bis zum 18.02.2023 (habe für 12 Monate Preisgarantie und Vertragsbindung abgeschlossen).
Die erhöhen mir aber den Preis zum 01.09.2022 von 36,80 Cent/kWh auf 67,54 Cent/KWh.
Grundgebühr ändert sich kaum (aber auch unzulässig, wie ich verstehe) von 11,32 EUR/Monat auf 11,89 EUR.
Kann ich eine Schadensersatzforderung geltend machen? Oder gibt es eine sinnvollere Reaktion auf die unberechtigte Preiserhöhung?
Aktuell bekomme ich beim Grundversorger Süwag folgenden Preis (Webseite Süwag, Wohne in 56130 Bad Ems)
9,90 EUR /Monat Grundgebühr und 30,74 cent/kWh (bei 12 Monatiger vertragsbindung) und 30,13 Cent/kWh (bei 24 monatiger Vertragsbindung)
Hier der Auszug aus der Mail von extra Energie:
extraenergie ist Ihr sicherer Energieversorger in Zeiten der Energiekrise! Bei Vertragsabschlüssen und Preiskalkulationen berücksichtigen wir stets verschiedene Aspekte, um die Preisstabilität zu gewährleisten. In den letzten 12 Monaten konnten wir die meisten Erhöhungen im großen Maße selbst tragen, doch die Auswirkungen auf die Gas- und Strompreise, die durch den Krieg in der Ukraine sowie durch zusätzlich staatliche Eingriffe ausgelöst wurden, sind außergewöhnlich und beispiellos. Leider sehen wir nicht, dass sich die Situation in absehbarer Zeit ändern wird, was uns leider dazu veranlasst Ihnen mitzuteilen, dass wir die aktuellen Preisanpassungen trotz bestehender Preisfixierung bzw. Preisgarantie entsprechend den gestiegenen Energiekosten vornehmen müssen.
Unvorhersehbare, schwerwiegende Situationen wie sie derzeit durch den Krieg in der Ukraine oder die anhaltenden staatlichen Eingriffe in den deutschen Energiemarkt gegeben sind und die das Vertragsverhältnis – wie in diesem Fall durch immense Preissteigerungen am Beschaffungsmarkt – nachhaltig negativ beeinflussen, bezeichnet das deutsche Zivilrecht (§ 313 BGB) als Störung der Geschäftsgrundlage. Dies berechtigt uns unter den gegebenen Umständen, die Anpassung bestehender Vertragsverhältnisse zu verlangen oder mit unmittelbarer Wirkung zu kündigen. |
Ihr Arbeitspreis verändert sich zum 01.09.2022 auf 67,54 Cent/kWh (brutto). Ihr monatlicher Grundpreis verändert sich auf 11,89 EUR (brutto).
Der Versorgeranteil ist unverändert.
Sie haben das Recht, Ihren Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen.
Gruß
h.bergen