Sicherheit bei Neobrokern und Einlagensicherung

  • Im Broker & Depotvergleich von Hendrik Buhrs von Finanztip vom 22.03.2022 schreibt er u.a. zu Scalable Capital (bei dem Verrechnungskonto und Wertpapiere bei Baader Bank München liegen):


    "Falls die Baader Bank Deine Wertpapiere nicht herausgeben könnte, greift die Anlegerentschädigung nach europäischem Recht. Hier sind – wie bei anderen Brokern – 20.000 Euro pro Anleger geschützt, maximal 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften."


    Dies steht sinngenmäß u.a. auch bei ihm bei Trade Republic ( nur das Wertpapier da nicht bei Baader Bank verwahrt werden)

    d.h. wenn bei einer Investition von z. B. 100TEUR wären bei Konkurs der Bank nur 20TEUR gesichert?


    Das passt ja nicht zur üblichen Einlagensicherung


    "Die gesetzliche Einlagensicherung, in Deutschland die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), sichert 100 % Ihrer Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunde und Kreditinstitut."


    Vestehe es nicht? Wer blickt hier durch?

    PS: Das es Wertschwankungen beim Wertpapier geben kann ist ja klar - aber bei einer Seitwärtsbewegung fände ich es schon überraschend wenn der Anleger bei Konkurs der Bank statt der investierten (zum Beispiel) 100TEUR dann nur noch 20 TEUR erhält

  • Hallo Ralph 2022 huer Herzlich-Willkommen im FT-Forum,

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    Diese Frage kommt alle paar Wochen immer wieder. Wertpapiere sind Sondervermögen und 'liegen' nicht bei (D)einem Broker oder einer Bank!


    Die 20.000€ Haftungsgrenze beziehen sich AFAIK auf Dein Geld auf einem Verrechnungskonto. Wen Du z.B. gerade Wertpapiere verkauft hast, landet das Geld erstmal auf Deinem Verrechnungskonto bei der jeweiligen Bank bzw. des Brokers, bevor es dann an Dein eigentliches Konto bei Deiner Bank überwiesen wird. Sollte dann in Folge einer Insolvenz der Bank alle Konten gesperrt sein, wären maximal 20.000€ auf dem Verrechnungskonto abgesichert.


    Ja, ist Alles möglich, aber eben doch ziemlich unwahrscheinlich, dass gerade diese Faktoren alle zusammen treffen.

  • Die 20.000€ Haftungsgrenze beziehen sich AFAIK auf Dein Geld auf einem Verrechnungskonto.

    Nicht ganz. Es geht darum, dass die Bank aus welchen Gründen auch immer immer angelegte Gelder nicht herausgeben kann. Das kann aus kriminellen Handlungen sein, z.B. wenn die Bank Wertpapiere gekauft aber eben nicht in die Verwahrung als Sondervermögen gegeben hat, bis zur nicht mehr möglichen Auszahlung einer Ausschüttung, da die Bank zwischen drin insolvent wurde.


    Gut erklärt bei der BaFin https://www.bafin.de/DE/Verbra…nlagensicherung_node.html

  • Aus den Infos der BaFin


    https://www.bafin.de/DE/Verbra…nlagensicherung_node.html


    schließe ich, dass ich mich bei Wertpapiera lagen nicht um die 100.000 Euro Sicherungsgrenze kümmern muss, da die Papiere mein Privatbesitz sind, nur von der Bank verwahrt werden und im Insolvenzfall auf ein Depot bei einer anderen Bank übertragen werden können, das ist doch so richtig, oder? Wenn ja, wäre das eine wichtige neue Information für mich.

  • Die erwähnte 100.000 Euro Sicherungsgrenze gilt nur für Einlagen. Dazu gehören beispielsweise Konten (Giro-, Tagesgeld-, Sparkonten), Sparbücher und -briefe, Festgeld. Das sind alles Produkte, bei denen Du Dein Geld direkt Deiner Bank leihst.


    Wertpapiere sind nie Einlagen. Deine Bank ist hier nur ein Dienstleister für Kauf, Verkauf und Aufbewahrung.

    Vergleichbar, wenn Du eine Goldmünze kaufst. Die wird auch nicht wertlos, wenn Deine Bank pleite geht.