Kann ich von der Übungsleiterpauschale profitieren?

  • Guten Tag,


    als freiberufliche Übersetzerin & Dolmetscherin habe ich mich bei dem Finanzamt in 2018 gemeldet...


    Ein Kunde von mir ist in der Tourismusbranche tätig. Ich habe für ihn schon viele Übersetzungen ausgeführt.
    Nun er braucht dringend einen Reisebegleiter/in, die Fremdsprachen sprechen kann.


    Muss ich unbedingt eine Gewerbe- oder Kleingewerbeschein haben? Oder reicht meine Registrierung bei dem Finanzamt? Kann ich von der Übungsleiterpauschale profitieren?


    Der Kunde hätte 3-4 Einsätze pro Jahr (also sehr selten. Ich würde wahrscheinlich <3000€ brutto/Jahr verdienen).


    Vielen Dank für Ihre Hilfe & Rat:)


    Mit freundlichen Grüßen.
    Carla

  • Hallo.


    Disclaimer: Keine Steuerberatung!


    Die Anwendung der Übungsleiterpauschale sehe ich eher kritisch, da glaube ich nicht, dass das funktioniert.


    Was spricht gegen einen Einsatz im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung? Aktuell sind es glaube ich 70 Arbeitstage pro Jahr, die so abgerechnet werden können. Wenn man nicht gerade parallel arbeitslos gemeldet ist, fallen keine Beiträge an, nur Umlage und Pauschalsteuer (trägt beides der Arbeitgeber).