Kapitalertragssteuer

  • Hallo liebe Finanztip-Community,


    mich würde mal Folgendes interessieren:

    Wenn ich auf einen Schlag ETF - Anteile im Wert von über 801€ verkaufe, würden doch Steuern anfallen.

    Aber wenn ich im selben Jahr wieder Anteile erwerbe im Wert des Kapitalertrags, dann liegt der Wert des Kapitalertrags wieder bei Null.


    Sind nun Steuern fällig, da ich Kapitalerträge über 801€ hatte oder zählt das Saldo der Kapitalerträge nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres??


    Ich freue mich auf Ihre/ eure Antworten! ☺️


    Grüße

  • Es geht jeweils nicht um den Wert der Anteile, sondern um den Gewinn, den sie tragen.


    Beispiel:

    Kauf für 1.000€ Verkauf für 2.000 € Gewinn 1.000 €, davon steuerfrei bei Freistellungsauftrag 801, steuerpflichtig 199 €, Verkaufserlös ca. 1.840 €.


    Anmerkung. Bei den üblichen Aktien--ETF werden dank Teilfreistellung nur 70% des Gewinns steuerlich betrachtet.

  • Kapitalertragssteuer wird auf den Gewinn erhoben, den du beim Verkauf der ETF erzielst, nicht auf den Wert der ETFs beim Verkaufszeitpunkt. Der Gewinn ist der Verkaufswert abzüglich des Kaufwertes.

    Somit kann der Kauf neuer ETF auch nicht zu einer Minderung der Kapitalerträge führen.

    Die Kapitalerträge können wieder gemindert werden, wenn Du ETFs mit Verlust verkaufst, wenn also der Verkaufswert kleiner als der Kaufwert ist.