ETF an Kinder verschenken

  • Liebes Forum,


    wir sind frisch Eltern geworden. Weiß jemand ob ich meiner Tochter zum Beispiel einen gut gelaufen ETF in ihr Depot schenken kann? Also z B 25000€ mit 7500€ als noch nicht realisierer Gewinn.

    Mein plan wäre ihn ihr zu schenken und dann zu verkaufen und ihren Steuerfreibetrag zu nutzen. Gehört dann natürlich auch ihr.


    LG Christian

  • Klar kannst Du das machen.

    Bis 400.000€ (alle 10 Jahre) kannst Du steuerfrei an Dein Kind verschenken. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob es sich um Immobilien, Geld oder Aktien, Fonds, usw. handelt.

  • Klar kannst Du das machen.

    Bis 400.000€ (alle 10 Jahre) kannst Du steuerfrei an Dein Kind verschenken. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob es sich um Immobilien, Geld oder Aktien, Fonds, usw. handelt.

    Ab einer gewissen Größenordung - die Hausnummer müsste schon 6-stellig* sein - darauf achten, das (bisher bei einem Elternteil mitversicherte) Kind nicht versehentlich aus der Familienversicherung in der GKV zu bugsieren.


    Die eigenen Einnahmen des Kindes aus Kapitalanlagen und/oder Vermietung/Verpachtung dürfen dazu (Stand 2022) im Ergebnis nicht 470 € mtl. übersteigen.


    * bei geschickter Anlage (hätte dazu aber keinen Tipp parat) genügt vielleicht auch schon hoch 5-stellig

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Danke. Und dann steuerfrei verkaufen ist sich kein Problem? Obwohl die Gewinne ja angelaufen sind bevor sie überhaupt geboren worden ist.

    Was meinst Du mit 'steuerfrei' verkaufen?:/

    Perse kannst für Dein Kind den jährlichen Freibetrag ansetzten (801€ p.a.). Du kannst für Dein Kind auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) beantragen. Dann wären wesentlich höhere Beträge p.a. möglich. Da kennt Kater.Ka sich deutlich besser aus!


    Fazit: Steuern auf die Gewinne müssen gezahlt werden, wenn Sie realisiert werden. Hängt halt von der Gestaltung des Freibetrags des Kindes ab, wie viel Du pro Jahr an Gewinnen steuerfrei realisieren kannst.

  • Danke. Und dann steuerfrei verkaufen ist sich kein Problem? Obwohl die Gewinne ja angelaufen sind bevor sie überhaupt geboren worden ist.

    Nein. Das Kind muss bei Verkauf die Gewinne ab Deinem / Euren (!) Erwerb versteuern, unabhängig von der Schenkungssteuer. Da kommt dann wieder die NV-Grenze bzw. die geringere Grenze der Familienversicherung ins Spiel.


    Das lässt sich alles beherrschen, meine Große wird demnächst steuerfrei volljährig, man muss sich aber ab einer gewissen Betragshöhe kümmern, damit das mit der Steuerfreiheit klappt, speziell bei so guten Jahren wie 2021.

  • Hi,


    Das heißt wenn wir unserer Tochter ETF Anteile mit einem Gewinn Anteil von ca. 10000€ schenken und sie diese dann verkauft, kann sie den Gewinn steuerfrei entweder per nichtveranlagungsbescheinigung oder eben durch das erstellen einer Steuererklärung einfahren?


    Christian

  • Du kannst für Dein Kind auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) beantragen. Dann wären wesentlich höhere Beträge p.a. möglich.

    Kleine Feinheit: die NV Bescheinigung führt nicht zu den höheren Beträgen. Die höheren Beträge stehen den Kindern grundsätzlich zu.

    Ohne NV müsste man aber eben eine Steuererklärung abgeben, um sie auch tatsächlich berücksichtigen zu können.


    Hi,


    Das heißt wenn wir unserer Tochter ETF Anteile mit einem Gewinn Anteil von ca. 10000€ schenken und sie diese dann verkauft, kann sie den Gewinn steuerfrei entweder per nichtveranlagungsbescheinigung oder eben durch das erstellen einer Steuererklärung einfahren?


    Christian

    mit 10.000€ Gewinn landet die Tochter aber über der Grenze für die Familienversicherung.

    Zumindest, wenn du den Gewinn in einem Jahr realisierst. Man könnte es ja auf 2 Jahre strecken.

  • Hallo, ich hänge mich an den alten Eintrag dran, da er schon 99% meiner Fragen beantwortet hat.



    Mein Sohn soll in sein Depot von mir 10k€ als Start erhalten.


    Anstatt ihm 10k€ zu überweisen und dann ETf zu kaufen, kann ich also auch 10k€ an ETF übertragen. Dieser ETF hat aktuell 7% Steigerung im vgl. zum Kaufpreis.


    Ich selbst kaufe dann für mein Depot einfach für 10k€ nach und habe dann wieder den selben Wert wie vorher im Depot.


    Für meinen Sohn macht das kein unterschied und ich spare mir die Steuer auf diese 10k€ aus meinem Depot.


    Korrekt oder habe ich einen Denkfehler?

  • Falls der Sohn sonst nichts hat kann man er die Anteile im Rahmen eines Freistellungsauftrags nach Übertrag verkaufen und neukaufen, Dann ist der Bestand bis dahin steuerfrei, da die 700 € Wertzuwachs dann ohne Steuer realisiert werden.

  • Mein Sohn soll in sein Depot von mir 10k€ als Start erhalten.


    Anstatt ihm 10k€ zu überweisen und dann ETF zu kaufen, kann ich also auch 10k€ an ETF übertragen. Dieser ETF hat aktuell 7% Steigerung im vgl. zum Kaufpreis.

    Prinzipiell ja. Frag aber vorher mal Deine Depotbank, ob die den Übertrag mit Namenswechsel überhaupt macht, und wenn ja, wie sie das im Detail handhabt. Scalable Capital beispielsweise erlaubt keine Depotüberträge mit Namenswechsel.

  • Wie verhält es sich denn mit bereits gezahlter Vorabpauschale? Ist die dann einfach weg? Oder könnte ich in meiner Steuererklärung angeben, das ich die Anteile verschenkt habe und die gezahlte Pauschale zurückfordern?

  • Wie verhält es sich denn mit bereits gezahlter Vorabpauschale? Ist die dann einfach weg? Oder könnte ich in meiner Steuererklärung angeben, das ich die Anteile verschenkt habe und die gezahlte Pauschale zurückfordern?

    Die gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale ist auf den ETF Anteilen vermerkt. Die verschenkst du also mit. Sie mindert die Steuerlast der Beschenkten, wenn sie den ETF mal verkaufen.

    Du kannst dir davon nichts zurückholen.