Energiepreispauschale für Kinder

  • Hallo,


    Unser Kind ist 13 und hat 2022 seinen ersten kurzfristigen Minijob als Zeitungszusteller abgeschlossen.


    Nun haben wir Nachricht vom Verlag bekommen, dass auch er Anspruch auf die 300 EUR hat, denn es ist ja seine erste Beschäftigung.


    Ist das rechtens?


    Oder machen wir uns strafbar wenn wir das beantragen?

  • Hier gibt es keine Rechtsberatung! Das die beantragt werden muss ist mir persönlich neu. Soll doch über die Abrechnung bezahlt und versteuert werden.

  • Arbeitnehmer ist Arbeitnehmer, auch mit 13. Du musst halt nächstes Jahr eine Steuererklärung für das Kind machen. Sollte ja schnell gehen, ggf. ist halt ein eigener Elster-Zugang notwendig.