Für Erbschaften an eigene Kinder gibt es ja den Freibetrag von 400.000 €. Was gilt nun aber, wenn zwei Kinder (A und B) vorhanden sind und als Erbe eine Immobilie im Wert von 500.000 € zu verteilen ist. Kind A soll die Immobilie übernehmen und die Hälfte des Wertes an B auszahlen. Im Endeffekt erhält A ja "nur" den Wert von 250.000 €, bleibt damit also unter dem Freibetrag. Auf dem Papier sieht es aber so aus, also ob der Freibetrag um 100.000 € überschritten würde.
Wie lässt sich regeln, dass A zu den 250.000 € an B nicht auch noch Erbschaftsteuern an den Staat abführen muss?