Betriebsrente Anpassung des Vertrages

  • Hallo zusammen,

    in der Kommenden Woche will mich der Berater der Betriebsrentenversicherung sprechen. gerade hab ich nicht so viel Vertrauen in seine Aussagen, daher will ich mich ein wenig vorbereiten. Bin aber etwas verwirrt.


    Ok, seit diesem Jahr muss der AG auch auf meinen Vertrag aus 2013 die 15% zugeben.

    Der Versicherungsmensch sagte vorab irgendwas von, das würde nicht gehen, weil der Vertrag so wie er bislang ist, das nicht zulässt und wir da jetzt was ändern müssen. Vielleicht sogar ganz Kündigen, weil die Zinsen gehen sowieso weiter runter, das lohnt nicht mehr. Es ist von der WWK die Premium FondsRente protect.


    Da ist auch der erste punkt den ich nicht verstehe, das Gesetz sagt: zahle 15%. Wie kann der Vertrag dem entgegenstehen? Wieso sollte der AG das nicht umsetzen können. Ist denen das einfach nur zu teuer und man will die Verträge loswerden?


    Weiter überlege ich was am schlauesten wäre. Weitermachen, Beitragsfrei stellen, auszahlen lassen. Damals klang die betriebsrente in Entgeltumwandlung noch nach einer guten idee. heute würde ich die Finger davon lassen.

  • Gute Idee mit der Vorbereitung. Nennen wir den Berater/Versicherungsmenschen lieber Verkäufer, das ist näher an der Realität.


    Um den 15%-Zuschuss des AG umzusetzen gibt es zwei Möglichkeiten bei Altverträgen so wie hier:

    1. Der Zuschuss kommt einfach dazu. Dadurch erhöht sich aber der monatliche Betrag, der insgesamt in die Versicherung fließt. Bei manchen Altverträgen ist der gedeckelt, und die Versicherung hat aufgrund hoher Zinszusagen kein Interesse an einer Erhöhung auf Kulanz. Daher gibt es noch die andere Option.

    2. Der Betrag der Entgeltumwandlung wird leicht abgesenkt, so dass mit dem 15%-Zuschuss der neue Gesamtbetrag dem alten entspricht, nur mit höherem AG-Anteil. Das muss immer gehen.


    Der Verkäufer hat natürlich ein Interesse an Kündigung+Neuvertrag, weil für ihn neue Provisionen entstehen und der Altvertrag aufgrund höherer Garantiezinsen für die Versicherung teurer ist.

  • Danke.

    das ist schon einmal gut. Dann hat er im Vorgespräch Option 2 etwas unter den Tisch fallen lassen und kam mit der alternative Kündigung. Wobei ich dann überlege ob Kündigung nicht tatsachlich am besten ist. Selbst bei entstehenden kosten. Das andere wäre wohl eher wie, einen Toten Gaul noch füttern.

  • Auf keinem Fall umkündigen. (DEr Arbeitgeber sollte auch diskret hingewiesen werden, was in !seinem Auftrag! beraten wird)

    3. Möglichkeit isT. Minivertrag nur zur Aufnahme des 15% Zuschusses abzuschliessen ( wenn sinnvoll) beim Versicherer der "geschlossenen" Police.

  • Wobei die Kündigung hier „sinnlos“ ist, da man die steuerliche Förderung zurückzahlen muss und die Beiträge dennoch erst mit Rentenbeginn zurückerhält (wenn der AG überhaupt zustimmt). Die Versicherung beitragsfrei zu stellen, ist ratsamer sofern man die Versicherung nicht fortsetzen möchte. Für eine weitere Analyse fehlen Zahlen zum Vertrag.


    Zur Kündigung der bAV: Siehe Google oder zB

    https://horizon65.com/de/alter…e/betrieblich/kuendigung/

  • Die vorgeschriebene Mindestbeteiligung des Arbeitgebers von (nur!) 15% an den BAV-Beiträgen ist an und für sich ein Witz, aber kein guter.

    Angenommen, der AN zahlt 85 € ein und der AG legt 15 € (also 17,6% von 85 €) daneben, so dass insgesamt 100 € eingezahlt werden. Von dem, was am Schluss bei rumkommt, zahlt der "begünstigte" Arneitnehmer, sofern gesetzlich krankenversichert, ca. 19 % Kranken- und Pflegebeitrag. Außerdem sinkt die gesetzliche Rente geringfügig um den Anteil, den die nun fehlenden 85 € Brutto dort ausmachen.


    Wenn es jetzt im Fall von alexHB nur darum geht, die 15 % AG-Anteil einzufädeln - egal obe sie draufgesattelt werden oder den entsprechenden Eigenanteil ersetzen sollen, kann er es auch sein lassen und statt dessen das bisher Gelaufene beitragsfrei stellen.


    Da müsste vom AG schon erheblich mehr zugelegt werden, um es für den AN interessant zu machen. Bei 15 oder auch 25 % AG-Beteiligung ist die BAV letztendlich nur eine aufwändig aufgezogene Beitragsmühle zur Stützung der Kranken- und Pflegekassen: Was über die BAV zusätzlich hereinkommt, braucht man dem breiten Publikum nicht im Wege einer Beitragssatzerhöhung abzuknöpfen.


    Das war der Deal schon 2004, als man die BAV quasi über Nacht von beitragsfrei zu beitragspflichtig umfirmiert hatte, und das sogar für Altverträge, die z. B. 20 Jahre zuvor vereinbart worden waren.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • DVon dem, was am Schluss bei rumkommt, zahlt der "begünstigte" Arneitnehmer, sofern gesetzlich krankenversichert, ca. 19 % Kranken- und Pflegebeitrag.

    Dort gilt aber seit dem 01.01.2020 ein Freibetrag von 164,50 €.
    Nur auf jeder Cent der diesen Betrag übersteigt müssen Sozialabgaben gezahlt werden.



    Ich habe meine BAV auch seit 2 Jahren Freigestellt.

    Mit zusätzlichen 3 % Auszahlgebühren, Stufenweisen Umschichtung in Anleihen ab dem 55 Lebensjahr bis zu Rente und einer erst bei Leistungsbeantragung bekannter Sterbetafel und Auszahlungshöhe ist das Produkt keinen Cent wert.

    Läuft jetzt halt als "Falsche-Entscheidung" und Einmalzahlung hinaus ;)


    Aber bei vielen ziehen die Worte "Förderung, Steuerersparnis und Zulagen" noch immer. ;)


    Ab 25 % Zulage vom Chef kann man mal über eine BAV nachdenken solange das Produkt dann auch stimmt.

    Bei reinen Arbeitgeberfinanzierten ist das natürlich egal, kann man bedenkenlos mitnehmen.

  • Ich zahle da bisher 130€ per Entgeltumwandlung in diese Fondgebundene Bav. Aber die Fonds Anteile sind gering und die Fonds nicht die besten. Wenn alles so weiterliefe, würde sich eine Monatliche Auszahlung an der Freigrenze bewegen. 169€. Laut dem Versicherungsmensch, muss aber jetzt etwas geändert werden, weil das sonst nicht funktioniert mit den 15%. An "Rendite" braucht man da wohl generell nicht denken.

    Den Beitrag minimieren z.B. auf 50€ um dann die 15% darauf noch zu bekommen, bringt ja dann auch nichts mehr oder. Beim Freistellen und abwarten, liegt das ganze dann mehr als 20 Jahre rum um am ende irgendwas mit 30€ auszuspucken oder so.

    Habe so zum Ziel. mich zu entscheiden was das beste ist, bevor der Herr kommende Woche da ist.

  • Mein pragmatischer Vorschlag wäre... den Mist beitragsfrei zu stellen, den Termin mit dem 'Dummkauer' abzublasen... und stattdessen mal ein Eischen zu naschen. Dann bekommst du schon einmal ein Gespür dafür, was du dir später (im Rentenalter) von der Monatsrente wirst leisten können ;)

  • Frage den Verkäufer zunächst, wie Du den alten Vertrag optimieren kannst, z.B. Fondswechsel in ETFs. Vergleiche vorher die Rendite Deiner Fonds mit einem Welt-ETF.


    Kündigen ist selten sinnvoll, eher beitragsfrei stellen.

    Beitragsfrei darf natürlich nicht "nichts machen", sondern alternativ anlegen, z.B. in einen ETF-Sparplan. Dabei setzte ich natürlich voraus, dass Du den genauso konsequent fortführst.


    Dann kannst Du mal ein Excel aufsetzen und beide Alternativen vergleichen.

    Habe so zum Ziel. mich zu entscheiden was das beste ist, bevor der Herr kommende Woche da ist.

    Du kannst Dich auch erst hinterher entscheiden. Wichtig ist, dass Du Dich nicht dort entscheidest! Ggf. die anonymisierten Unterlagen mal hier posten.

    Dann gibt es Beratung statt "Beratung".

  • Bei einer Beitragsfreistellung jetzt kämen am ende (Garantierte) 43,79€ / Monat dabei raus. Da würden zumindest keine Abzüge für die Krankenversicherung drohen. Oder 12.480€ bei Kapitalauszahlung. Eingezahlt wurde mehr. Ich schau mal was der Herr morgen sagt und Überlege dann nochmal.

    Danke.

  • Hallo alexHB ,

    eine Kündigung Deiner BAV ist eigentlich nicht (mehr) möglich, da Du bereits über der 'Bagatellgrenze' liegst. Bliebe daher nur die Stilllegung.


    Ein Aspekt wurde bisher nicht genannt. Die BAV bleibt Dir auch im Falle eines evtl. späteren Bezugs von Sozialleistungen erhalten. Dein ETF-Depot musst Du bis zum Schonvermögen 'verbrauchen' bevor Du Sozialleistungen beziehen kannst.

    Das ist aber nichts worauf ich meine Zukunftsplanung aufbauen würde, sollte aber zumindest auch erwähnt werden.


    Meine Eigene BAV ist beitragsfrei gestellt und ich setze neben der GRV voll auf ein eigenes ETF-Depot für die zusätzliche Altersvorsorge. Meine BAV ist ab 2037 fällig, wobei ich wohl auch auf die einmalige Kapitalabfindung und nicht auf die Verrentung setze (Trotz Rentenfaktor von 43!).

  • Jetzt war heute der Termin. Am Freitag ist ein weiterer, dann für die Entscheidung.


    Ich kann die jetzige BAV tatsächlich Kündigen und Auszahlen lassen. oder Beitragsfrei stellen. Von einer Weiterführung wie auch immer Rät er ab, weil dies heute nicht mehr Lohnend funktioniert. Damals aber noch das beste war, dass man machen konnte. Logisch.

    "Netterweise" hat er gleich Alternativen im Gepäck, was man dann mit dem Geld tun könnte, damit es nicht so rumliegt.

    Und schlägt zudem auch eine neue BAV vor, jetzt als Nettopolice. Da diese deutlich weniger kosten und dadurch mehr Lohnen.

    Jetzt muss ich mich wohl damit auch mal Beschäftigen.

  • Und schlägt zudem auch eine neue BAV vor, jetzt als Nettopolice. Da diese deutlich weniger kosten und dadurch mehr Lohnen.

    Jetzt muss ich mich wohl damit auch mal Beschäftigen.

    Sind aber ja trotzdem nur die 15% vom AG dabei.... also meine Entscheidung stände da schon längst fest ;)

  • Jetzt muss ich mich wohl damit auch mal Beschäftigen.

    Müssen musst du nicht. Können kannst du.


    Wenn man solche Policen durchrechnet und vergleicht, schneiden auch Nettopolicen nicht allzu prickelnd ab. Der Schlüssel zur Rendite liegt dabei beim Arbeitgeberzuschuss.

  • Ich kann die jetzige BAV tatsächlich Kündigen und Auszahlen lassen.

    Sehr interessant. AFAIK ist eine Kündigung einer BAV eigentlich nur bei sog. Bagatellrenten möglich.

    Betriebliche Altersvorsorge kündigen: Macht das Sinn? (transparent-beraten.de)

    Hat Dein AG der evtl. Kündigung zugestimmt!?


    Aber, das eröffnet natürlich neue Optionen. So könntest Du Dir Deine BAV jetzt auszahlen lassen und das Geld selbst anlegen. Bitte beachte, dass Du Steuern/ggf. Sozialabgaben auf die Auszahlung nachentrichten musst.

    Saidi von Finanztip hat zum Thema Nettopolice vs. ETF-Sparplan folgendes Video gemacht:

    Rentenversicherung durchgerechnet: Warum sie sich (nicht) lohnt - YouTube


    Achtung: Im Video haben Sie die günstigste verfügbare Nettopolice verglichen. Der Vergleich kann ganz anders ausfallen, wenn der Dir angebotene Nettotarif höher Kosten hat.


    Für mich wäre die Sache ziemlich klar. 15% Zuschuss ist zu wenig damit es sich lohnt. Da baue ich mir lieber selbst ein Vermögen auf, dann kann ich im Alter immer noch überlegen, was ich mit dem Geld mache!

  • Nun ja 15% Zuschuss ist nicht ausreichend, allerdings hängt jetzt die ganze Sache auch vom Alter ab. Wenn die Zeit zur Rente unter 10 Jahre liegt sieht es meines Erachtens anders aus. Wenn die BAV unter der Freigrenze für Abgaben liegt würde ich diese einfach weiter laufen lassen. Wie in den nächsten Jahren die Fonds laufen kann keiner vorher sagen. Ich habe meine BAV, bis auf die freiwillige Zahlung vom AG, schon länger still gelegt und die Gelder in einen World ETF angelegt. Allerdings zu einer Zeit als noch 15 Jahre bis zur Rente Zeit waren.

  • Für mich wäre die Sache ziemlich klar. 15% Zuschuss ist zu wenig damit es sich lohnt.

    Das Video passt hier nicht ganz, da hier ja eine private Nettopolice mit dem ETF-Sparplan verglichen wird. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Rechnung nicht für bAV gilt.

    Bei der privaten Nettopolice gibt es 0% Zuschuss und keine steuerlichen Wirkungen.