Steuerliche Absetzbarkeit von Bildungsveranstaltungen für ehrenamtlich Tätige ohne Vergütung?

  • Arbeitnehmende können politische und andere Bildungsveranstaltungen (-reisen) im Rahmen eines Bildungsurlaubs steuerlich absetzen. Wie sieht es bei ehrenamtlich und ohne Vergütung tätige Rentner*innen aus, wenn sie an für ihre Arbeit notwendigen Bildungsveranstaltungen (Beispiel: Fachexkursion) teilnehmen, die sie selbst bezahlen müssen?

  • Hallo.


    Wenn es für das Ehrenamt notwendig ist, dann sollte der Verein bzw. die Institution die Kosten übernehmen. Wer will, kann auf die Erstattung verzichten und darüber eine Spendenquittung bekommen.

    Das wäre aber eine andere Situation.

  • Arbeitnehmende können politische und andere Bildungsveranstaltungen (-reisen) im Rahmen eines Bildungsurlaubs steuerlich absetzen. Wie sieht es bei ehrenamtlich und ohne Vergütung tätige Rentner*innen aus, wenn sie an für ihre Arbeit notwendigen Bildungsveranstaltungen (Beispiel: Fachexkursion) teilnehmen, die sie selbst bezahlen müssen?

    Die Idee der Absetzbarkeit bei Arbeitnehmern ist ja, dass man Verhalten fördern möchte, das die Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen schafft. Bei Rentnern und generell unentgeltlichen Tätigkeiten ist das nicht gegeben, daher gibt es keine Absetzbarkeit.