Einkommen aus Ausland (in Polen selbständig, in Deutschland Festanstellung)

  • Hi liebe Community,

    ich wohne seit November 2019 in Deutschland (angemeldet, etc.). In Polen bin ich auch wohnhaft und angemeldet. In beiden Ländern zahle ich Steuer. In Polen bin ich "selbständig" und habe bis jetzt alle Steuererklärungen rechtzeitig abgegeben, und so weit ist die Situation unter Kontrolle. In Deutschland bin ich fest angestellt und versuche das Steuersystem zu verstehen, und meine Steuererklärung für 2020 abzugeben. Ich bin nur nicht so sicher, wie und wo ich meine Einkommen aus Polen in der Steuererklärung berücksichtigen soll. Gibt es rechtliche Konsequenzen, wenn ich etwas falsch ausfülle oder sogar nicht ausfülle, nicht absichtlich natürlich? Könnte, bitte, jemand von Euch mir alle Formulare (Anlagen, etc.) nennen, die ich in meinem Fall brauche und in Elster bei der Steuererklärung für 2020 berücksichtigen soll? Reichen die wie unten?

    ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2020:

    a) Hauptvordruck

    b) Anlagen AUS

    c) Anlagen N

    d) Anlage Vorsorgeaufwand.

    Liebe Grüße,

    Marek

  • Da hilft vllt ein Gang zum Steuerberater. Bei vergessen oder falsch machen … gilt wie überall „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“

  • Ich würde auch dazu raten, für das erste Jahr einen Steuerberater zu nutzen. Diesen einfach mit Fragen löchern, und dann hast Du eine Vorlage, um es im nächsten Jahr auch so zu machen.

  • Auch wenn Du in beiden Ländern einen Wohnsitz hast, bist Du nur in einem Land unbegrenzt steuerpflichtig. Vermutlich in dem Land, in dem Du Dich über 163 Tage aufgehalten hast. Dieses sollte auch Einfluss auf Deine polnische Steuererklärung haben.


    Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen. Du kannst auch leicht zu viel Steuern zahlen, was zwar nicht strafbar, aber sehr ärgerlich wäre.

  • Auch wenn Du in beiden Ländern einen Wohnsitz hast, bist Du nur in einem Land unbegrenzt steuerpflichtig. Vermutlich in dem Land, in dem Du Dich über 163 Tage aufgehalten hast. Dieses sollte auch Einfluss auf Deine polnische Steuererklärung haben.


    Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen. Du kannst auch leicht zu viel Steuern zahlen, was zwar nicht strafbar, aber sehr ärgerlich wäre.

    Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, man können nur in einem Land unbegrenzt (i.e. unbeschränkt) steuerpflichtig mit dem Welteinkommen sein. Für Deutschland reicht z.B. ein gewöhnlicher Aufenthalt, die 183 Tage braucht es nicht. Damit kann man in mehreren Ländern (z.B. wie hier möglicherweise: 2) unbeschränkt steuerpflichtig sein. Gerade deshalb gibt es ja Doppelbesteuerungsabkommen (also nicht um zu definieren, dass man nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, sondern gerade weil man doppelt unbeschräntk steuerpflicht sein kann um zu regeln, dass dennoch keine Doppelbesteuerung vorliegt). Siehe hier für ein solches Beispiel https://www.pe-magazin.de/bfh-…-bei-mehreren-wohnsitzen/


    Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass die polnischen Erträge (unter Berücksichtigung nach deutschem Recht aufgelisteter Werbungskosten) in Deutschland bei der Steuer dem Progressionsvorbehalt unterliegen (also selbst nicht besteuert werden, aber insgesamt den Steuersatz etwas erhöhen). Wie gesagt: Einmal zum Steuerberater (ggfs einem, der damit wirbt, sich beim DBA Polen-Deutschland auszukennen), und dann ist das in den Jahren darauf kein Hexenwerk.

  • Kann Galileo nur zustimmen. Bin selbst mal während des Jahres nach DE gezogen. Das ausländische Einkommen muss nach Abzug der Werbungskosten angegeben werden und unterliegt dann dem Progressionsvorbehalt. Wenn man schon mal eine deutsche Steuererklärung gemacht hat ist das nicht weiter kompliziert. Beim ersten Mal eventuell wirklich einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe zu Rate ziehen.


    LG

    Johu