Hallo zusammen,
die erste Nebenkostenabrechnung vom neuen Vermieter ist gerade eingetroffen. Meine Vermieter haben dabei als umlagefähige Betriebskosten die Grundsteuer angegeben. Soweit ich über die Suche gelesen habe, ist die Grundsteuer umlagefähig, sofern es vorab im Mietvertrag angegeben ist. Im Mietvertrag ist die Grundsteuer bei Betriebskosten nicht angegeben. Hat jemand von euch Erfahrung damit? Was genau muss in dem Mietvertrag drin stehen, damit es berücksichtigt werden kann?
Es geht um Grundsteuern, die der Vermieter schon seit Jahren zahlt.
Vielen Dank für eure Hilfe!