Unterstützung der ukrainischen Flüchtlinge

  • Hallo zusammen, in den letzten Monaten gibt es viele Menschen, die neben der üblichen Unterstützung bei Geldspenden die ukrainischen Flüchtlinge direkt im privaten Umfeld unterstützt haben (zb unentgeltliche Bereitstellung des Wohnraumes u.ä. ). Gibt es eine Regelung, die dieses Engagement steuerlich gelten lässt?

  • Natürlich nicht, es ist ja eine freiwillige Leistung analog zu einem ehrenamtlichen Engagement. Du kannst den Ukrainern Miete in Rechnung stellen, dann hast Du eine Einnahme, die dann versteuert wird und die Differenz kannst Du behalten. Das ist ja auch sachgerecht, da die Flüchtlinge ja staatliche Leistungen erhalten / erhalten könnten, dass sie dann auch etwas davon an Dich weitergeben.