bAV Direktversicherung - Sinnvoll und fortführen oder kündigen / pausieren

  • Hallo zusammen,


    seit November 2019 habe ich über meinen Arbeitgeber eine bAV (Direktversicherung).


    Das Gesamt-Brutto der bAV beträgt 164,13 €. Davon zahle ich 100 € meines Bruttos.
    Sprich, mein Arbeitgeber zahlt 64,13 €, was einer "Zuschussquote" von 39% entspricht.

    (Edit: Mein Netto-Verlust dürfte rund 48 € sein)


    Mein monatliches Gehalt liegt aktuell bei 6.600 €, also knapp unter der Beitragsbemessungsgrenze von 6.900 € Brutto.
    Aktuell schreibe ich allerdings meine Masterarbeit, wodurch ich noch in diesem Jahr aufgrund meines Master-Abschlusses mit einer Lohnerhöhung rechne. Dadurch sollte ich über die 6.900 € Brutto kommen.


    Reicht der Arbeitgeber-Beitrag von 39% aus, auch im Hinblick auf die hoffentlich baldige Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze, dass die bAV / Direktversicherung profitable ist?

    Oder wäre eine Kündigung/Pausierung und "private Forsorge" via ETF, o.Ä. sinvoller?


    (Nebenbei, ETF- und Crypto-Sparpläne existieren bereits)


    Danke und Gruß

    Crytch

  • Hallo.


    Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 7050 Euro monatlich. (6900 Euro war in 2020 zutreffend.)


    Grundsätzlich ist der ETF wichtiger als die bAV, aber wenn der AG ausreichend dazuzahlt, dann sollte man die bAV schon mitnehmen. Ob die Zuzahlung jetzt ausreichend ist, sollen unsere Rechenfüchse beurteilen. Ohne Taschenrechner würde ich sagen, weiterlaufen lassen, solange nach bAV genug Netto für den ETF-Sparplan übrig ist.


    Die relevanten Risiken sind abgedeckt?

  • Moin und schonmal Merci für deine Antwort!


    Danke für den Hinweis der neuen Beitragsbemessungsgrenze über 7.050 €, das hatte ich nicht auf den Schirm.

    Die 50 € Nettoverlust vermisse ich nicht, meine Sparrate liegt über 50% meines Nettolohns (Freundin und ich beide Akademiker, vollzeit Berufstätig und (bisher) kinderlos).


    Mit relevanten Risiken meinst du Auszahlung im Sterbefall?
    Das ist inkludiert, bzw. abgesichert.

    - Gibt es weitere Risiken, die abgesichert sein müssen?


    Falls es hilft, der Dienstleister ist die Alte Leipziger.

  • Moin Crytch und Herzlich Willkommen im FT-Forum,

    ich verlinke Dir mal den Ratgeber der FT-Redaktion zum Thema:

    Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung) - Betriebliche Altersvorsorge - Rechner, Bruttoentgeltumwandlung, Nachteile, Steuererklärung, Direktversicherung, Gehaltsumwandlungsrechner - Finanztip


    Bei Deinem Gehalt 'lohnt' sich eine BAV ab einem Zuschuss von 25%. Von daher würde ich das wohl mitnehmen.

    In Anbetracht des genannten Gehaltes ist diese bAV m.E. eh Peanuts. Sprich der vorhandene ETF-Sparplan wird hoffentlich deutlich größer sein als die Summe, die in die bAV fließt.


    Mit relevanten Risiken meinst du Auszahlung im Sterbefall?

    Ich denke mal, Referat Janders hatte da mehr so eine BU (Berufsunfähigkeitsversicherung) im Sinn. Ist neben einer Privathaftpflicht eine der sinnvollen Versicherungen (und die obligatorische Krankenversicherung natürlich)!

  • Moin monstermania,


    danke für die Links, ich schau mal drüber.


    Berufsunfähigkeitsversicherung existiert. In der letzten Tarifrunde der IGBCE (Tarifvertrag Chemie) wurde eine, für den Arbeitnehmern kostenfreie Berufsunfähigkeitsversicherung verhandelt (Zumindest wird das so in meinem Unternehmen umgesetzt).
    Diesbezüglich bin ich also, zumindest teilweise, abgesichert.


    Meine ETF's und Crypto laufen um ein vielfaches, die 50€ Nettoverlust sind wirklich nur Peanuts.
    Wenn es um's Geld geht sind wir aber sicherlich alle auf die bestmögliche Rendite gepolt, oder? ^^


    Bei Deinem Gehalt 'lohnt' sich eine BAV ab einem Zuschuss von 25%.

    Dann bin ich generell mal beruhigt. :thumbup:

  • Wenn es um's Geld geht sind wir aber sicherlich alle auf die bestmögliche Rendite gepolt, oder? ^^

    Rendite ist wichtig. Mit steigendem Alter gewinnen dann aber auch ggf. Sicherheitsaspekte die Oberhand.

    Vorteil einer bAV: Dies bleibt Die auch im Falle eines evtl. Bezugs von Sozialleistungen oder einer Privatinsolvenz erhalten (Pfändungsschutz). Einige Selbstständige haben durch Corona schmerzvoll lernen müssen, das 'Alles Privat' auch nicht immer der Weisheit letzter Schluss ist.

    Das Motto: "Leg nicht alle Eier in einen Korb" sollte nicht nur bei der Geldanlage, sondern auch bei der Altersvorsorge beachtet werden.

    Berufsunfähigkeitsversicherung existiert. In der letzten Tarifrunde der IGBCE (Tarifvertrag Chemie) wurde eine, für den Arbeitnehmern kostenfreie Berufsunfähigkeitsversicherung verhandelt (Zumindest wird das so in meinem Unternehmen umgesetzt).
    Diesbezüglich bin ich also, zumindest teilweise, abgesichert.

    Dann würde ich mich mal genau damit auseinandersetzen, wie hoch die Absicherung ist. Und auch bedenken, dass Du u.U. noch mehrmals im Leben Deinen AG wechseln könntest (auch ungewollt;))!

  • Dann würde ich mich mal genau damit auseinandersetzen, wie hoch die Absicherung ist. Und auch bedenken, dass Du u.U. noch mehrmals im Leben Deinen AG wechseln könntest (auch ungewollt ;) )!

    Die Absicherung ist nichts weltbewegendes:

    Pflegegrad 1: -

    Pflegegrad 2-5: monatlich 300 € bei häuslicher Pflege; 1.000 € bei stationärer Pflege


    Ist jetzt nichts weltbewegendes, besonders im Hinblick auf die potenziell entstehenden Kosten.

    Aber einem geschenkten Gaul... :)


    Die Sache mit dem AG-Wechsel..

    Generell ja, steht sicher irgendwann sicher mal zur Debatte. Dafür existieren die Option

    - es privat weiterlaufen zu lassen

    - der neue AG beteiligt sich

    - Pausierung

    Daher ist das jetzt nichts, was mich Nachts um den Schlaf bringt.


    Ich arbeite für einen schweizer Konzern, der aufgrund seienr Größe und weltweiten Vertretung erlaubt, mich geographisch oder fachspezifisch umzuorientieren. Und im Hinblick auf den aktuellen Arbeitnehmermarkt, der sich durch den demographischen Wandel noch verstärken wird, habe ich auch da keine Zukunftsängste, eher im Gegenteil.

  • Das was du meinst, ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung sondern eine Pflegezusatzversicherung. CareFlex.

    Da zahlt der Arbeitgeber ein paar Euro monatlich ein und man bekommt in Abhängigkeit von der Pflegestufe Geld und man kann auch Angehörige mitversichern.

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung müsste im Falle des Falles mehr oder weniger dein Gehalt abdecken.

  • Ich arbeite für einen schweizer Konzern,

    Ich vermute, dass du für die deutsche Niederlassung dieses Konzerns arbeitest. Das, was die IG BCE raushandelt, gilt nur für bestimmte Niederlassungen in Deutschland. Wenn du irgendwohin außerhalb Deutschlands wechselst oder an einen Standort in Deutschland, wo der Tarifvertrag nicht gilt, gibt es sicher auch irgendwelche Leistungen, aber nicht unbedingt das, was der Tarifvertrag der IG BCE bringt.

  • Ich arbeite für einen schweizer Konzern, der aufgrund seienr Größe und weltweiten Vertretung erlaubt, mich geographisch oder fachspezifisch umzuorientieren. Und im Hinblick auf den aktuellen Arbeitnehmermarkt, der sich durch den demographischen Wandel noch verstärken wird, habe ich auch da keine Zukunftsängste, eher im Gegenteil.

    Genau das haben Bekannte vor mir auch gedacht.

    Und dann kam Corona und Ihre sicheren Jobs haben ganz schön gewackelt. ;)


    Wie andiii_98 bereits anmerkte verwechselt Du offenbar die BU mit eine Pflegezusatzversicherung! Bitte genau informieren, was eine BU ist und absichert! Hier mal die nackte Statistik: Statistiken zum Thema Berufsunfähigkeit | Statista

    Psychische Gründe sind inzwischen der größte Risikofaktor für eine BU.


    Ich bin wahrlich kein Freund der Versicherungsbranche, erachte aber die BU als eine der sinnvolleren Versicherungen.

  • Genau, es war die BUV, die ich im Sinn hatte.

    Persönlich habe ich meine erst sehr spät abgeschlossen, da ich die Möglichkeit berufsunfähig zu werden, verdrängt habe.

    Erst als die Unterhalsverpflichtungen kamen, habe ich mich doch um eine Versicherung bemüht.

    Das merke ich an den Kosten und den anderen Konditionen. :(


    Je früher man sich mit dem Thema befasst, desto besser. Dann kann die Entscheidung auch gegen die Versicherung fallen.

    (Der Frugalist mit 250K im Depot ist ggf. nicht mehr so sehr auf diese Absicherung erpicht.) ;)

  • Na ja... mit schlappen 250k im Depot kommt auch der Frugalist nicht lange hin. Wollen wir da nicht 'ne Null dranhängen?

    Naja, so ein richtiger Frugalist legt doch auch bei knappem Haushaltsgeld noch immer etwas zurück, oder nicht? 250K / 750 mtl. = 333 Monate (ca. 27 Jahre) Selbst bei 1000 Euro monatlich kommt man damit relativ weit.

  • Selbst bei 1000 Euro monatlich kommt man damit relativ weit.

    Je nach Alter des Frugalisten ist dann aber evtl. noch genug Lebenzeit da, wenn das Geld alle ist.

    Und bei investierten 250k darf der Kursverlauf nur nach oben gehen, wenn das 'Sparbrötchen' einen Entnahmeplan fährt...


    Mit anderen Worten, mir wären 250k nicht als Reserve ausreichend...

  • ... wenn man bei einer Metallrentenversicherung kündigen möchte und der AG die Beiträge nicht nachträglich streicht muss ein AN bei uns mindestens 3 Jahre angestellt sein, ist das korrekt? VG

    Tante Google wusste wieder mal etwas. Ich hatte es zwar tief vergraben im Hinterköpfchen, aber da es mich nicht wirklich interessiert bin ich nicht auf dem Laufenden geblieben ;)

    Zitat aus der Google Suche nach "unverfallbare Ansprüche aus BAV"...


    "Wann tritt Unverfallbarkeit ein?


    Für Zusagen, die ab dem 1.1.2018 erteilt werden, tritt Unverfallbarkeit ein, wenn die Zusage des Arbeitnehmers 3 Jahre bestanden und er bei Ausscheiden aus dem Betrieb das 21. Lebensjahr vollendet hat."

  • Hallo zusammen, wenn man bei einer Metallrentenversicherung kündigen möchte und der AG die Beiträge nicht nachträglich streicht muss ein AN bei uns mindestens 3 Jahre angestellt sein, ist das korrekt? VG

    Ich denke, sowohl Referat Janders als auch JDS haben recht.

    Der Teil aus deinem Bruttogehalt ist sofort unverfallbar, der Teil, den der AG beisteuert erst nach bestimmten Fristen.