Beruftsunfähigkeitsversicherung im Bürojob ein Muss?

  • Durch den technischen Fortschritt sinkt das Risiko beim Bürojob wirklich arbeitsunfähig zu werden meiner Meinung nach immer weiter. Unabhängig obs die BU nun anerkennt oder nicht. Wenn man seine Tätigkeit noch in einem leicht abgewandelten Bereich weiterführen kann kommt Geld rein und man braucht die BU nicht zwingend. Wichtigster Faktor ist das Home Office (sofern möglich). Für manche psychische Erkrankungen ist es eine große Entlastung Kollegen weniger/anders zu sehen. Zuhause kann man auch besser entspannen und ehr mal eine paar Rücken/Physioübungen zwischendurch einlegen. Durch neue Bedienmöglichkeiten des PCs (VR o.ä.) sollte mittel bis langfristig auch arbeiten im liegen oder sonstwas möglich werden. Als letzten backup zahlt man ja auch in die Arbeitslosenversicherung. Klar es gibt auch worst case szenarien wo eine BU sicher wichtig ist und auch best case szenarien wo sie sich auch lohnt (man kann arbeiten aber kriegt trotzdem BU). Schwierig, habe für mich entschieden im Notfall eben sehr sehr kleine Brötchen zu backen, wenn ich arbeitsunfähig bin erwarte ich nicht mehr tolle Reisen zu unternehmen. Kosten für medizinische Behandlungen etc kann ich nicht einschätzen, aber ist das nicht Aufgabe der Krankenkasse? Kinder oder Unterhalt ist in meinen Überlegungen nicht berücksichtigt da nicht geplant.

    Sehr interessante Sichtweise! Die typischen Bürotätigkeiten (Telefonieren, Meetings, Mails, Bildschirmarbeit allgemein) lassen sich ja gut variieren und wie du sagt, auch im liegen erledigen (Habe selbst so z.B. meine Abschlussarbeit geschrieben ;) ). In der Praxis wird es wohl letztendlich am Wohlwollen des Arbeitgebers und ggf. der Kolleginnen und Kollegen hängen, ob der Arbeitsplatz entsprechend umgestaltet (oder ganz ins Home Office verlegt) werden kann.

  • Müsste man hier nicht nur bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter ausgleichen - also etwa "nur" 35 Jahre? (Das "Langlebigkeitsrisiko trägt ja die GRV ;) ) Die Berufsunfähigkeitsversicherung würde auch nur bis zu dieser Altersgrenze zahlen, oder?

    Falls eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, dann wird die später in eine Altersrente umgewandelt, sprich die Rente ändert den Namen, aber nicht die Höhe.


    Unterstellen wir, dass die Höhe der Erwerbsminderungsrente ausreicht, dann sichert man eher den Fall ab, dass man im erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann, aber irgendeine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch möglich wäre.

  • Falls eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, ...

    Die Betonung liegt auf FALLS! Die Hürden für die Zahlung einer EM Rente liegen ziemlich hoch und werden in vielen BU Situationen nicht erreicht. Angesichts der i.d.R. geringen Höhe wäre ich sehr zurückhaltend zu unterstellen, dass die Höhe der EM Rente ausreicht - sowohl bis zur Regelaltersgrenze als auch danach.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Die Betonung liegt auf FALLS! Die Hürden für die Zahlung einer EM Rente liegen ziemlich hoch und werden in vielen BU Situationen nicht erreicht. Angesichts der i.d.R. geringen Höhe wäre ich sehr zurückhaltend zu unterstellen, dass die Höhe der EM Rente ausreicht - sowohl bis zur Regelaltersgrenze als auch danach.

    Ich schrieb auch absichtsvoll nicht "wenn", sondern "falls". :saint:

  • Ich schrieb auch absichtsvoll nicht "wenn", sondern "falls". :saint:

    Das war mir schon klar. :) Um teure Fehlannahmen bei schnellem Überfliegen zu vermeiden wollte ich das nur noch mal betonen. :saint:

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  • Hoffen wir das Beste, liebe Leser. :)

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  • Die Betonung liegt auf FALLS! Die Hürden für die Zahlung einer EM Rente liegen ziemlich hoch und werden in vielen BU Situationen nicht erreicht. Angesichts der i.d.R. geringen Höhe wäre ich sehr zurückhaltend zu unterstellen, dass die Höhe der EM Rente ausreicht - sowohl bis zur Regelaltersgrenze als auch danach.

    Die BU zahlt doch nur bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter, oder? Um in dem initialen Beispiel nicht "Äpfel mit Birnen" zu vergleichen, müsste doch dann entsprechend in beiden Fällen nur bis zum gesetzl. Renteneintrittsalter gerechnet werden, oder?

  • Da sagen die ersten 10 google Treffer was anderes :) (bei Kurzprüfung seriöse Quellen, eine reduzierte Lebenserwartung erscheint auch ohne Studien logisch

    Seh ich bei Bürojob zumindest Chancen teilweise weiterzuarbeiten.

    Naja kommt alles auf den Einzelfall an. Und ja Statistik ist Statistik, aber trotzdem ist es natürlich sinnvoll bei Entscheidungen darauf zurückzugreifen. Bin kein BU Gegner, sie wird von unabhängigen Verbraucherschutzorganisation (nicht schlemann) ja nicht umsonst empfohlen. Trotzdem kann man sammeln welche Faktoren sprechen bei Person X dafür, dass es auch ohne BU gehen kann. Wichtigste Faktor ist dabei natürlich die Finanzkraft: ja klar Erbe aber auch laufende Unterstützung durch die Familie. So habe ich 2 sehr gut verdienende Geschwister, für die durch die gleiche Erziehung Solidarität kein Fremdwort ist. Gekoppelt mit einem gesunden, risikolosen Lebensstil von Hobbies bis Autofahrstil (ja man kann durchaus mit etwas Glück auch unfallfrei Autofahren wenn man nicht wie ein BMW Fahrer fährt ), über Ernährung, Drogenkonsum (Tabak Alkohol) , Familienhistorie etc. und am Ende bekommt man doch Krebs... daher die Hoffnung, dass man dann kürzer lebt und auch ohne die 1,8Mio an erspartem durchkommt ;)

    Eine der häufigsten BU-Ursachen sind psychische Erkrankungen. Da hilft eine Umgestaltung nicht viel. Genau wie bei Krebs, auch eine der häufigsten Erkrankungen.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Die BU zahlt doch nur bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter, oder? Um in dem initialen Beispiel nicht "Äpfel mit Birnen" zu vergleichen, müsste doch dann entsprechend in beiden Fällen nur bis zum gesetzl. Renteneintrittsalter gerechnet werden, oder?

    In der Regel würde die BUV nur bis zur Altersrente zahlen, daher muss die Zahlung vorher so hoch sein, dass ich während dieser Zeit weiter Altersvorsorge betreiben kann und die Verluste an anderen Stellen (gRV, bAV, ...) ausgleichen kann. Bei der eigenen Vorsorge ist es ähnlich.


    Nur bis zum Beginn der Altersrente zu rechnen führt zu der Gefahr, im Alter auf öffentliche Unterstützungsleistungen (z. B. Grundsicherung) angewiesen zu sein.

  • Ich hätte es kaum schöner schreiben können als Referat Janders . Eine zu geringe BU, die außer den Lebenshaltungskosten die weiterhin notwendigen Beiträge für Krankenversicherung und Altersvorsorge nicht berücksichtigt, verlagert das Problem nur nach hinten. Deshalb sind pauschale Empfehlungen wie "80% des Nettoeinkommens absichern" i.d.R. ziemlich Banane. Dafür reicht selbst das volle Nettoeinkommen nur selten.


    Die "böse" Kombination von BU und Basisrente reduziert im BU Fall das Altersvorsorgeproblem dank 10%-iger Passivdynamik der Altersvorsorge (BU bezahlt nicht nur die BU Rente, sondern auch den AV Beitrag mit 10% jährlicher Steigerung - vulgo "Airbag") übrigens deutlich.

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  • Eine der häufigsten BU-Ursachen sind psychische Erkrankungen. Da hilft eine Umgestaltung nicht viel. Genau wie bei Krebs, auch eine der häufigsten Erkrankungen.

    Gerade bei den oft genannten "typischen" psychischen Erkrankungen wie Burn Out und Mobbing sind Arbeitgeber bzw. Kolleginnen und Kollegen nicht ganz unbeteiligt - da würde dann eine "Umgestaltung" i.S.e. Arbeitgeberwechsels m.E.n. schon was helfen.

  • Gerade bei den oft genannten "typischen" psychischen Erkrankungen wie Burn Out und Mobbing sind Arbeitgeber bzw. Kolleginnen und Kollegen nicht ganz unbeteiligt - da würde dann eine "Umgestaltung" i.S.e. Arbeitgeberwechsels m.E.n. schon was helfen.

    Früh genug erkennen und dann Maßnahmen einleiten sind gleich zwei Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit man in dem Szenario der BU entgeht. Das würde ich daher nicht als zuverlässigen Schutz bezeichnen. ?(

  • Gerade bei den oft genannten "typischen" psychischen Erkrankungen wie Burn Out und Mobbing sind Arbeitgeber bzw. Kolleginnen und Kollegen nicht ganz unbeteiligt - da würde dann eine "Umgestaltung" i.S.e. Arbeitgeberwechsels m.E.n. schon was helfen.

    Ich kenne aber keinen Arbeitgeber, der einen mit diesen Vorerkrankungen einstellt. Selbst hier im öD sind wir wahnsinnig vorsichtig bei solchen Bewerbern.

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    Grover Norquist

  • Unsere Kunden versuchen auch öfters, sich Szenarien zu erdenken, weshalb sie vielleicht keine oder weniger BU brauchen. Diese Ausflüchte scheitern regelmäßig an der fehlenden Glaskugel. :) Es hilft individuell ja wenig, dass "man" theoretisch die psychische Belastung in einigen Fällen vielleicht noch rechtzeitig vor der Berufsunfähigkeit per Arbeitgeberwechsel reduzieren kann, wenn man selbst z.B. durch einen Unfall berufsunfähig wird. Wie Pythagoras schon sagte: "Die Wahrscheinlichkeit ist die Wahrscheinlichkeit." :)

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  • Früh genug erkennen und dann Maßnahmen einleiten sind gleich zwei Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit man in dem Szenario der BU entgeht. Das würde ich daher nicht als zuverlässigen Schutz bezeichnen. ?(

    Das wäre m.E.n. auch gar nicht unbedingt nötig, solange man da mittelfristig wieder "rauskommt". In den Fällen gäbe es für eine Weile ja "Überbrückungsmöglichkeiten" (Krankengeld u.ä.).

  • Ich kenne aber keinen Arbeitgeber, der einen mit diesen Vorerkrankungen einstellt. Selbst hier im öD sind wir wahnsinnig vorsichtig bei solchen Bewerbern.

    In wie weit ist das denn einem neuen Arbeitgeber offenlegungspflichtig (insofern keine Behinderung vorliegt)? In meiner Branche ist Burn Out fast allgegenwärtig und man bekommt den Eindruck, dass Arbeitgeber es gerne mal gezielt "fördern", dass der/die ArbeitnehmerIn "alles gibt" (z.B. wichtige Meetings im Urlaub oder früh morgens oder spät abends..). Ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass Burn Out ein KO Kriterium bei der Einstellung gewesen wäre.

  • Unsere Kunden versuchen auch öfters, sich Szenarien zu erdenken, weshalb sie vielleicht keine oder weniger BU brauchen. Diese Ausflüchte scheitern regelmäßig an der fehlenden Glaskugel. :) Es hilft individuell ja wenig, dass "man" theoretisch die psychische Belastung in einigen Fällen vielleicht noch rechtzeitig vor der Berufsunfähigkeit per Arbeitgeberwechsel reduzieren kann, wenn man selbst z.B. durch einen Unfall berufsunfähig wird. Wie Pythagoras schon sagte: "Die Wahrscheinlichkeit ist die Wahrscheinlichkeit." :)

    Wenn wir eine Glaskugel hätten, hätte sich das grundlegende Thema "Versicherungen" für alle erübrigt. Wie allerdings jede Versicherungsgesellschaft mit bestimmten Szenarien und Risikoeinschätzungen kalkuliert (kalkulieren muss), ist es m.E.n. durchaus legitim, das individuell auch auf Kundenseite zu tun und v.a. auch die (gerne mal vollmundigen) Versprechen der Versicherer zu hinterfragen, dem Realitätscheck zu unterziehen und mit dem eigenen Risiko- und Anforderungsprofil abzugleichen. Für jemanden ohne ein Smartphone wird wohl eine Handyversicherung sinnlos sein (da Risiko in etwa bei 0), selbst wenn sich diese Versicherung für 99,9% der "anderen" rentieren würde.

  • NiWe Vergleiche neigen ja immer dazu, zu hinken. Der Vergleich mit dem Smartphone hinkt besonders deutlich. Zum einen dürfte heutzutage fast jeder über ein Smartphone verfügen. Zum anderen bewegt sich die Relevanz einer Handyversicherung unterhalb des Gefrierpunkts. Die Absicherung des Einkommens spielt da unter den Gesichtspunkten Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe in einer etwas anderen Liga. :)

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