Zwei Unternehmen statt einem?

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgende exemplarische Frage:


    Person X betreibt ein Online-Portal und veröffentlicht darauf täglich journalistische Inhalte.

    X verdient Geld, indem sie Werbung auf dem Portal vermarktet.

    Das Finanzamt sieht diese Einnahmen als gewerblich an. X kann sich daher auch nicht bei der Künstlersozialkasse anmelden. Offiziell ist die journalistische Tätigkeit von X quasi nicht existent, obwohl sie 80% der Zeit ausmacht.



    Ich frage mich, ob folgende Konstellation möglich wäre:


    X behält ihr gewerbliches Unternehmen bei, meldet sich aber zusätzlich als freie Journalistin an.

    Das Unternehmen vermarktet das Portal weiterhin = gewerblich.


    X stellt ihrem Unternehmen monatlich eine Pauschale für journalistische Tätigkeiten in Rechnung und setzt diese als Ausgaben des Unternehmens ab.


    Wenn X mehr als 50% ihrer Einnahmen über die journalistische Tätigkeit verdient, meldet sie sich bei der KSK an, die 50% der Sozialausgaben trägt.

    Da das Unternehmen journalistische Tätigkeiten als Ausgabe absetzen kann, sinkt der Gewinn und damit die Höhe der Gewerbesteuer.


    Ich frage mich, ob dieses exemplarische Beispiel grundsätzlich was taugt, oder ob ich da einem Denkfehler unterliege...

  • X behält ihr gewerbliches Unternehmen bei, meldet sich aber zusätzlich als freie Journalistin an.

    Äääähhhhh... was, schittebön, ist denn ein gewerbliches Unternehmen? Ist es eine juristische Person?

    Ob hier belastbare Informationen sprudel, mag ich nicht beurteeilen. Im Zweifel würde ich mal einen Steuerverbrater konsultieren ;)


    P.S.: Diese Frage ist absolut nicht despektierlich zu verstehen. Ich war übrigens in einer ähnlichen Situation und habe es so geregelt, dass eine Gesellschaft (juristische Person), deren Gesellschafter und Geschäftführer ich bin... mit Minigehalt... das Geld verdient. Diese Gesellschaft 'vermarktet' whatsoever und zahlt mir (als natürliche Person und Autor) Honorare für meine Autorentätigkeit aus.

  • Hallo.


    Was sich sauber trennen lässt, sollte man wohl auch trennen.


    Wenn die Journalistin vom Portal eine Vergütung erhält, ist das eine Sache, wenn das Portal Werbeeinnahmen erzielt, dann ist das eine andere Sache. (Hier spricht der Laie.)


    Aber ein/e StB sollte sich das wohl mal ansehen.

  • Person X betreibt ein Online-Portal und veröffentlicht darauf täglich journalistische Inhalte.

    X verdient Geld, indem sie Werbung auf dem Portal vermarktet.

    Das Finanzamt sieht diese Einnahmen als gewerblich an. X kann sich daher auch nicht bei der Künstlersozialkasse anmelden. Offiziell ist die journalistische Tätigkeit von X quasi nicht existent, obwohl sie 80% der Zeit ausmacht.

    Wie schon von Dir eigens treffend festgestellt, verdient X an den Werbezeiten. Die Inhalte sind damit nur mittel zum Zweck.


    Die Idee, dass X diese Inhalte als Freelancer gegen Rechnung zur Verfügung stellt, funktioniert m.E. nur, wenn X noch andere Kunden hat und somit nicht die Gefahr der Scheinselbstständigkeit besteht.


    Eine andere Möglichkeit wäre ja zum Beispiel, dass X in der Firma gegen Gehalt angestellt ist.


    Derartige Konstruktionen sollten auf jeden Fall mit einem Steuerberater abgeklärt werden, da hier niemand eine steuerliche oder rechtliche Beratung vornehmen kann.