Hausratversicherung / Selbstbeteiligung

  • Hallo, ich habe einen alten Vertrag bei der Allianz, den ich auf aktuelle Bedingungen und Leistungen umstellen möchte. Bislang habe ich keine Selbstbeteiligung. Wäre es sinnvoll, nun eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren?

  • Eine Hausratversicherung braucht man üblicherweise (zum Glück) sehr selten. Wann hast Du Deine zuletzt gebraucht?


    Wenn Du im Fall eines Falles Dir die Selbstbeteiligung bequem leisten kannst, würde ich diese vereinbaren.

  • Ich brauchte meine Hausratversicherung bisher ein Mal.


    Im Jahr 2008 hatte es erst gehagelt und dann geregnet. Danach waren die Gullis verstopft und das Wasser ist in meine damalige Kellerwohnung gelaufen.


    Mir wurden von der Versicherung 1.800 Euro überwiesen. Damit konnte ich alle neu machen und es ist noch etwas übrig geblieben.

  • Hallo, ich habe einen alten Vertrag bei der Allianz, den ich auf aktuelle Bedingungen und Leistungen umstellen möchte. Bislang habe ich keine Selbstbeteiligung. Wäre es sinnvoll, nun eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren?

    Eine Selbstbeteiligung rechnet sich für dich; die Prämie ist langfristig günstiger und daraus kannst du die SB locker bezahlen und hast noch Geld übrigdanach.

  • Hallo,

    Ob sich der SB für den einzelnen Versicherungsnehmer lohnt, hängt sehr von der Schadenfrequenz und -Höhe ab und kann kaum prognostiziert werden. Ich bin ein grosser Fan von SBs, sie disziplinieren einen selbst.

    Gruß Pumphut

  • Falls der Vertrag aus der Zeit vor 2008 stammt, dürfte es sowieso nicht sinnvoll sein, auf die heutigen Bedingungen umzustellen. Für den Versicherungsnehmer ist das praktisch immer von Nachteil. Insbesondere sehen in der Hauratversicherung die aktuellen Versicherungsbedingungen oft vor, dass "grobe Fahrlässigkeit" des Versicherungsnehmers zu einer anteiligen Leistungskürzung führt. In den Altverträgen steht oft, dass bei grober Fahrlässigkeit die Leistung ganz entfällt, aber diese Klausel ist mit Inkrafttreten des neuen VVG am 01.01.2008 unwirksam geworden. In diesen Fällen muss die Versicherung deshalb seitdem auch bei grober Fahrlässigkeit voll zahlen. Und gerade das ist ja bei der Hausratversicherung im Ernstfall ein beliebter Streitpunkt.

  • Hallo,



    Insbesondere sehen in der Hauratversicherung die aktuellen Versicherungsbedingungen oft vor, dass "grobe Fahrlässigkeit" des Versicherungsnehmers zu einer anteiligen Leistungskürzung führt. In den Altverträgen steht oft, dass bei grober Fahrlässigkeit die Leistung ganz entfällt, aber diese Klausel ist mit Inkrafttreten des neuen VVG am 01.01.2008 unwirksam geworden. In diesen Fällen muss die Versicherung deshalb seitdem auch bei grober Fahrlässigkeit voll zahlen.

    Die Diskussion ist überholt. In den ganz aktuellen Bedingungen versichern viele Gesellschaften inzwischen die Schäden bei grober Fahrlässigkeit mit.


    Gruß Pumphut