Nachzahlung Steuerbescheid 2018

  • Hallo,

    habe eine neuen Steuerbescheid für 2018 mit eine "Nachzahlung" für Veräußerungsgewinne erhalten.

    Frage:

    muss ich einen neuen Steueranmeldung / Formular für 2018 erstellen?

    wie kann ich mein Steuerlast minimieren?

    wie stelle bei Finanzamt eine "Freigabe" nach §16 Abs 4 EStG

    Danke im Voraus

  • Die Frage ist leider für mich unverständlich.


    Wenn das Finanzamt einen neuen Steuerbescheid erlassen hat gibt es mMn nichts zu tun. Es gibt die Möglichkeit des Einspruchs sofern hier Deiner Meinung nach etwas falsch ist.


    Zur letzten Frage: in dem Paragraphen geht es mMn um die Veräußerung einen Betriebs. Ist das hier die Frage oder geht es um Kapitalerträge?

  • Sollte es sich um eine Schätzung handeln (es liest sich aber nicht so), müsstest du noch die Erklärung einreichen.


    Aber es scheint sich ja um einen geänderten Bescheid zu handeln.


    Es könnten auch private Veräußerungsgeschäfte sein.
    Bitte um Aufklärung durch den TE.

  • Danke für die Antworten.

    Es geht um Kapitalerträge, sie waren in 2018 ausbeztahlt und erst jetzt an Finanzamt gemeldet. Ich hatte die Beträge 2018 nicht angegeben. Nach telefonast mit Finanzamt, wurde mir geraten den "Freibetrag gelten zu machen für Veräußérungsgewinne"

  • Sind das Gewinne mit Anlagen, die aus der Zeit vor der Abgeltungssteuer stammen? Dort sind die Gewinne bis Ende 2017 steuerfrei, ab 2018 dann ein spezieller Freibetrag von 100 T€.


    Ist der in #1 genannte Steuerbescheid eine Abrechnung / Jahressteuerbescheinigung der Bank? Dort sollte dieser Sachverhalt erkennbar sein. Die darauf abgeführte Steuer könnte man dann über diesen Freibetrag zurückholen. https://www.finanztip.de/index…teuerreformgesetz/#c66959