Forderung ausbleibend - welche Möglichkeiten gibt es außer Anwalt?

  • Guten Tag liebes Forum,


    aktuell ist eine Forderung von >1000€ offen. Vom Kaufvertrag bin ich schon zurückgetreten, Mahnung schon verschickt. Jedoch die Forderung (ggü. einer GmbH) ist noch offen.


    Gibt es die Möglichkeit erfolgsversprechend ohne Anwalt die Fordeurng zu erhalten?

    Gerichtliches Mahnverfahren?


    Danke & Grüße

    Hobbes


    Edit:

    https://www.finanztip.de/mahnverfahren/

    Gerade durchgelesen. Frage: Kosten für den Vollstreckungsbescheid/Gerichtsvollzieher sind selbst zu tragen?

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  • Die Kosten für Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid werden vom Mahngericht automatisch in den Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid eingesetzt. Wenn man zusätzlich etwas haben will, wie z. B. Kosten für vorgerichtliche Mahnschreiben, muss man das beim Antrag entsprechend angeben. Ebenso Verzugs- oder Prozesszinsen. Das kommt dann auch alles mit in den Mahnbescheid. Das Mahngericht verlangt dann aber erst einmal vom Antragsteller die Zahlung der Gebühr für den Mahnbescheid. Falls vorher schon abzusehen ist, dass bei der anderen Seite nichts zu holen ist, sollte man sich gut überlegen, ob die Gerichtskosten für den Mahnbescheid sinnvoll angelegt sind. Der Vollstreckungsbescheid kostet nichts zusätzlich, wird aber nur erlassen, wenn kein Widerspruch gegen den vorangegangenen Mahnbescheid eingelegt wurde.


    Der Gerichtsvollzieher treibt mit der Forderung auch die Vollstreckungskosten ein. Wenn er aber nichts vollstreckbares findet, stellt er die Kosten dem Auftraggeber in Rechnung. Effektiver als Vollstreckungsmaßnahme ist aber die Pfändung von Forderungen (Bankkonto, Arbeitsverdienst etc.) über das Vollstreckungsgericht. Die Bemühungen der Gerichtsvollzieher bleiben meistens erfolglos, die meisten Gerichtsvollzieher geben sich auch keine Mühe.

  • Guten Tag,


    wie sieht es aus wenn der Schuldner (Firma) seinen Sitz in Deutschland hat aber der eingetragene Geschäftsführer in den Niederlanden?


    Ist das das europäische Mahnverfahren (Ortsgericht Berlin Wedding) notwendig?

    Hab leider keine passende Antwort in meiner Recherche hierzu gefunden.

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  • Hab leider keine passende Antwort in meiner Recherche hierzu gefunden.

    Edit: Hab mit dem Servicepoint JustizHessen telefoniert. Am Rande: Sehr empfehlenswert!


    Da der Sitz der GmbH in Dt. ist, ist das Mahngericht zuständig in welchem Bundesland der Antragssteller lebt.

    Jedoch habe ich erfahren, dass beim Widerspruch des Mahnbescheid ein zivilprozess eingeleitet wird (beim Sitz der GmbH).


    Könnte quasi das gerichtliches Verfahren "überspringen" und direkt selbst Klage einreichen. Da ein Widerspruch der Gegenseite ziemlich sicher ist.


    Werden Antwaltskosten von "Verlierer"-Seite getragen bei gerichtlichen Prozessen? Bei außer-gerichtlichen ist dies oftmals unwahrscheinlich.

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  • Ja, bei Gerichtsverfahren trägt die Kosten, wer verliert. Wenn eine Seite nur teilweise erfolgreich ist, werden die Kosten entsprechend dem Ausgang des Verfahrens aufgeteilt. Der Kläger muss aber erst einmal die maximal möglichen Gerichtskosten vorschießen, sonst stellt das Gericht die Klage gar nicht erst zu.

  • Hat die Gegenseite den Anspruch abgelehnt oder reagiert sie gar nicht?

    Bei Ablehnung kann man sich den Mahnbescheid sparen und direkt Klagen.

    Wenn auf Schreiben nicht reagiert wurde, vielleicht doch zuerst den Mahnbescheid probieren.

  • Guten Abend,


    war verhindert, die Sache ist noch nicht weiter. Die Firma reagiert insoweit, dass Sie behaupten nichts falsch gemacht zu haben und am Vertrag festhält.


    Werde vermutlich gerichtliches Mahnverfahren einleiten, und sofern Sie widersprechen (was ich stark vermute), einen Anwalt einschalten. Da ich keine Rechtschutzversicherung besitze will ich die Kosten für mich so gering wie möglich halten.

    Oder seht ihr das anders?


    Um mal die Sache besser einordnen zu können.


    Folgender Fall:

    - XY habe am 08.02.22 ein Polstermöbel in einem lokalen Ladengeschäft erworben. An diesem Tag gab es eine Anzahlung für dieses Möbelstück.

    - Am 09.04.22 konnte das Möbelstück im Ladengeschäft abgeholt werden. Am 13.04.22 hat XY seinen Gewährleistungsanspruch (§437 BGB) schriftlich geltend gemacht.

    - Am 04.05.22 hat XY erneut auf mein Gewährleistungsanspruch hingewiesen und eine Frist bis zum 23.05.22 gesetzt.

    - Am 17.05.22 wurde das Möbelstück bei XY zu Hause abgeholt

    - Am 08.06.22 ist XY vom Kaufvertrag zurückgetreten (§323 BGB) mit Fristsetzung zur Zurückzahlung bis 24.06.22 (PER EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN)

    - Am 13.07.22 stellte XY die erste/letzte Mahnung mit Verzugszinsen mit Zahlung bis zum 27.07.22 (PER EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN)

    - Am 22.07.22 erhielt XY ein Schreiben, dass meine Reklamation nun zur Warenabnahme im Ladengeschäft bereitsteht und eine Abnahme bis zum 01.08.22 erfolgen muss.


    Bis heute ist kein Geld/Rückzahlung eingegangen. XY hält immer noch am Rücktritt fest und ist der Meinung das §323 BGB wirksam ist in dem mir vorliegenden Fall.

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  • Zumindest das Ergebnis der ersten Nachbesserung solltest Du Dir anschauen. Wenn die das ordentlich gemacht haben, hast Du ein neues Sofa und musst Dich nicht nicht weiter damit beschäftigen. Es sollte Dir allerdings noch nach Hause geliefert werden.


    Geld zurück = "wandeln" ist immer nur die letzte Möglichkeit, wenn alle anderen Versuche fehlgeschlagen sind.

  • Ist XY klar, das ein Gewährleistungsanspruch erst im dritten gescheiterten Nachbesserungsversuch eine Rückabwicklung rechtfertigt?

    Oder kurz gesagt: Ich vermute, wenn Du vor Gericht gehst, verlierst Du.

    Sofern diese Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt, ja.

    Jedoch sind 14 Wochen verstrichen - welches keine angemessene Frist mehr darstellt.


    Person XY besitze ein Gewährleistungsanspruch ggü. dem Händler nicht dem Hersteller!

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  • Zumindest das Ergebnis der ersten Nachbesserung solltest Du Dir anschauen. Wenn die das ordentlich gemacht haben, hast Du ein neues Sofa und musst Dich nicht nicht weiter damit beschäftigen. Es sollte Dir allerdings noch nach Hause geliefert werden.


    Geld zurück = "wandeln" ist immer nur die letzte Möglichkeit, wenn alle anderen Versuche fehlgeschlagen sind.

    Leider wird das Möbelstück nach dieser langen Zeit nicht mehr benötigt.

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