Bewertungsreserven

  • Hallo Community, ich habe zwei Fragen zu den Bewertungsreserven aufgrund der Gesetzesänderung: Wenn das Versicherungsende der kapitalbildenden LV der 01.12.2014 ist, kommt dann die Gesetzesänderung bereits zum Tragen oder muss der Versicherer in diesem Fall noch die kompletten Bewertungsreserven auszahlen?
    Trifft die Gesetzesänderung auch die Überschussbeteiligungen bzw. Bewertungsreserven bei einer privaten Rentenversicherung, die ab 01.12.2004 abgeschlossen wurde?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Michael,


    ja, die Gesetzesänderung kommt am 1.12. sicher zum Tragen.
    Nein, der Versicherer muss dann nicht die kompletten Bewertungsreserven auszahlen, sondern nur mindestens (aber immerhin) die sogenannte Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven.
    Ja, auch eine Rentenversicherung ist betroffen, sofern es sich nicht um eine fondsgebundene Rentenversicherung handelt.


    VG
    Saidi

  • Danke für die schnelle und vollständige Antwort.
    Die Anfrage wurde von mir gestellt, da ich gehört habe, dass die Versicherer aufgrund laufender Verträge erst ab 01.01.15 die Bewertungsreserven einsparen könnten.
    Ist an dieser Aussage etwas dran?
    VG
    Michael

  • Noch eine letzte Frage zum Schluss:
    Trifft die Kürzung auch die sogenannten laufenden Überschüsse und den Schlussüberschuss?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Michael,


    ein Teil der Bewertungsreserven kann sofort gekürzt werden.
    Ein anderer Teil, die sog. Sockelbeteiligung, kann bis zum 1.1.15 nicht angetastet werden.


    Die Kürzung betrifft den Schlussüberschuss, da in diesem in der Regel die Bewertungsreserven drin stecken.
    Klare Auskunft bzw. Unterscheidung trifft man mit unseren ausgefüllten Fragebogen.


    VG

    • Offizieller Beitrag

    @all: Das Gesetz wurde heute veröffentlicht und ist damit in Kraft. Zum 1.9. werden damit keine freien Bewertungsreserven mehr ausgeschüttet. Falls Ihr Vertrag eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven enthält (oft der Fall), so ist diese aber noch bis Ende des Jahres gesichert und kann, falls lohnend, durch Kündigung zum 1.12. abgeholt werden.