Hallo zusammen,
vor Kurzem haben wir von unserem Recht der Sonderkündigung bei unserem Stromvertrag Gebrauch gemacht, da der Preis sich enorm erhöht hat. Dummerweise haben wir dabei nicht beachtet, dass bei unserem Vertrag eine jährliche Mindestabnahme von 1000kwh vereinbart ist. Nun sollen wir die Differenz von etwa 850 nicht gebrauchten kwh nachzahlen. Was uns dabei wundert, ist, dass es quasi nicht möglich ist, von der Sonderkündigung Gebrauch zu machen ohne (eine Menge) Geld nachzuzahlen - in diesem Fall. Hat jemand damit Erfahrung? Müssen wir die Differenz wirklich nachzahlen oder gibt es Wege, dagegen vorzugehen?