Strom Mindestabnahme bei Sonderkündigung

  • Hallo zusammen,


    vor Kurzem haben wir von unserem Recht der Sonderkündigung bei unserem Stromvertrag Gebrauch gemacht, da der Preis sich enorm erhöht hat. Dummerweise haben wir dabei nicht beachtet, dass bei unserem Vertrag eine jährliche Mindestabnahme von 1000kwh vereinbart ist. Nun sollen wir die Differenz von etwa 850 nicht gebrauchten kwh nachzahlen. Was uns dabei wundert, ist, dass es quasi nicht möglich ist, von der Sonderkündigung Gebrauch zu machen ohne (eine Menge) Geld nachzuzahlen - in diesem Fall. Hat jemand damit Erfahrung? Müssen wir die Differenz wirklich nachzahlen oder gibt es Wege, dagegen vorzugehen?

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. In unseren Unterlagen steht es nur in unserer Vetragsbestätigung. Es steht klein in den AGBs, dass unserer Stromvertrag eine Mindestabnahme hat. Ich habe zwei Bilder angehängt.


    EDIT: Es handelt sich um den Vertrag Strom+ 12 von Shell Energy. Interessanterweise gibt es diese Zusatzbedingung in den aktuellen AGB's nicht mehr. Die AGB kann hier gefunden werden https://www.shellenergy.de/agb .

  • Die AGB ist in dieser Hinsicht irrelevant. Die Formulierung in der Vertragsbestätigung ist u.U. von Bedeutung.

    Meine persönliches Rechtsverständnis: Da der vertraglich vereinbarte Preis keine Gültigkeit mehr hat, gilt auch die Mindestabnahme nicht. Sonst würde ja das Sonderkündigungsrecht quasi ausgehebelt.


    Es gibt bei Finanztip eine Seite mit allen möglichen Formen des Sonderkündigungsrecht, nur nicht hinsichtlich einer Mindestmengenabnahme.

    Dies sollte dort und hier an dieser Stelle nachgeholt werden.

  • Die AGB ist in dieser Hinsicht irrelevant. Die Formulierung in der Vertragsbestätigung ist u.U. von Bedeutung.

    Meine persönliches Rechtsverständnis: Da der vertraglich vereinbarte Preis keine Gültigkeit mehr hat, gilt auch die Mindestabnahme nicht. Sonst würde ja das Sonderkündigungsrecht quasi ausgehebelt.


    Es gibt bei Finanztip eine Seite mit allen möglichen Formen des Sonderkündigungsrecht, nur nicht hinsichtlich einer Mindestmengenabnahme.

    Dies sollte dort und hier an dieser Stelle nachgeholt werden.

    Senior: Vom Rechstempfinden sehe ich das grundsätzlich auch so. Würde mich aber auch nicht überraschen, wenn es eine neue Finte wäre, nach dem Motto: Kündigen darfst Du, ist uns aber egal.


    Das Sonderkündigungsrecht besteht formal, wird aber umso stärker entwertet, je früher der Kunde es ausübt.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Der Anbieter hat schon einen Teil der Differenz abgebucht. Der Rest wurde gefordert und wird denke ich, in den nächsten Tagen ebenfalls abgebucht.


    Der Mindestverbrauch wird in unserem Vertrag nur an diesen beiden Stellen die ich den Screenshots gezeigt habe erwähnt.


    Seht Ihr eine Möglichkeit wie wir probieren können dagegen vorzugehen?

  • Der Anbieter hat schon einen Teil der Differenz abgebucht. Der Rest wurde gefordert und wird denke ich, in den nächsten Tagen ebenfalls abgebucht.


    Der Mindestverbrauch wird in unserem Vertrag nur an diesen beiden Stellen die ich den Screenshots gezeigt habe erwähnt.


    Seht Ihr eine Möglichkeit wie wir probieren können dagegen vorzugehen?

    Abbuchung zurückholen und dann schauen, was sie machen. Wahrscheinlich kommen die üblichen Drohbriefe bzgl Schufa u.ä....

  • Vielen Dank für die Tipps. Wir haben nun erstmal bei Shell Energy angerufen. Sie haben eingeräumt, dass das die Abuchung ein Fehler sei und werden uns das Geld zurück überweisen.

  • Hi, ich hab genau das gleiche Problem. Shell kündigt Preiserhöhung ab 01.09.2022 an. Ich Frage per Kontaktformular wegen Kündigung an, erhalte aber nie eine Antwort. Bestell bei einem anderen Anbieter mit der Option, dass er sich um die Kündigung kümmert. Ich erhalte die Kündigungsbestätigung zum 31.08.2023. Wenige Tage später, ich habe nichts getan, erhalte ich die Kündigsbestätigung zum 13.09.2022. Der neue Anbieter kann oder will den Tarif nicht mehr vor datieren. Ich muss also nochmal einen neuen beantragen,d er direkt teurer ist. Der ursprüngliche wurde dann einfach abgelehnt, wegen 2023.


    Jetzt kam von Shell die Abschlussrechnung. 75kWh verbraucht, 1.000 Mindestverbrauch ist abwer zu bezahlen.


    Da hat Shell eigentlich alles verbockt, was die Kündigung betrifft und mir schon beim neuen Anbieter Mehrkosten verursacht und hat immer noch nicht genug.


    Es war auch damals beim Bestellprozess überhaupt nicht klar sichtbar gekennzeichnet, dass man so eine Klausel tief in den AGB versteckt hat und die Klausel scheint heute bei dem gleichen Vertrag auch nicht mehr enthalten zu sein. Hab mir die neuen AGBs angeschaut, der Punkt ist verschwunden.