Hallo zusammen,
ich frage mich gerade, ob die Einschränkung meiner Krankenhauszusatzversicherung auf Honorare bis zum 5-fachen Satz der GOÄ eigentlich einen echte Einschränkung darstellt oder ob Abrechnungen oberhalb dieses Wertes in Krankenhäusern mit Kassenzulassung sowieso eine sehr seltene Ausnahme darstellen.