Witwenpension und private Krankenversicherung

  • Ich bin auf der Suche nach Informationen zum Thema Witwenpension. Leider sind die Informationen sehr dünn gesät, was denn letztlich übrigbleibt und welche Ausgaben abgezogen werden von der Witwenpension.

    Meine Frage: anscheinend ist es so, dass auf die Witwenpension der volle Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse anfällt, also ca. 15 %. Die Witwenpension ist ja beihilfefähig, was natürlich völlig überflüssig ist, da ja die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten trägt. Ich selbst bin erwerbstätig und in der gesetzlichen KV.

    Muss ich denn zusätzlich auch noch eine private Krankenversicherung für die Witwenpension abschließen? Wie hoch sind denn dann die Kosten dafür?

    Wer kann eigentlich hierzu beraten oder berechnen, was letztendlich übrigbleibt von der Bruttorente? Da gibt es im Internet auch keine Rechner so wie beim Gehalt....

    Vielen Dank für Ihre Antwort

  • Bei bestehender gKV muss die Beamtenwitwe keine PKV abschließen, nur weil sie Witwenpension bezieht.


    Die Pension ist ohne Zuschuss beitragspflichtig in Kranken- und Pflegeversicherung, soweit neben den Arbeitnehmereinkünften die Bemessungsgrenze (2022: 4,837,50 € mtl.) nicht überschritten wird.


    Eine Witwenrente neben der Pension kann es geben, wenn der Verblichene vor seiner Beamtung lange genug Arbeitnehmer war und er daraus z. B. Altersrente bezogen hat oder bezogen hätte.

    Die Witwenrente ist nach den gleiche Grundsätzen beitragspflichtig wie die Witwenpension.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt





  • Vielen Dank für die Rückmeldung. Nein, es geht nur um die Witwenpension und die daraus resultierende Krankenversicherung bzw. Um die Abgaben, die sich da ergeben

  • Vielen Dank deine Auskunft. Weißt du auch, wie es sich mit der Steuerklasse verhält? Normalerweise wäre es ja die 1. Gilt das für Witwenpension und für die Erwerbstätigkeit? Habe gelesen, dass die Erwerbstätigkeit dann mit der Steuerklasse 6 angesetzt wird.

  • Vielen Dank deine Auskunft. Weißt du auch, wie es sich mit der Steuerklasse verhält? Normalerweise wäre es ja die 1. Gilt das für Witwenpension und für die Erwerbstätigkeit? Habe gelesen, dass die Erwerbstätigkeit dann mit der Steuerklasse 6 angesetzt wird.

    Cassandra Das mit der Steuerklasse 6 wäre mir neu, hat aber auch nichts zu bedeuten, da ich mich selbst zu aktiven Zeiten nur in den Klassen 1, 3 und 4 bewegt habe.


    Ich hätte eher vermutet, dass es deinen Arbeitgeber überhaupt nichts angeht, dass du nun Witwenpension beziehst. Ok, die Änderung des Ehestandes wird er wohl mitkriegen müssen, allein schon wegen des fälligen Sonderurlaubs.


    Ergänzung:
    Lohnsteuer egal welcher Klasse auf die Witwenpnesion gibt es nicht. Kann aber sein, dass demnächst das Finanzamt zwecks Einkommensteuervorauszahlung auf dich zukommt..

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  • Cassandra Das mit der Steuerklasse 6 wäre mir neu, hat aber auch nichts zu bedeuten, da ich mich selbst zu aktiven Zeiten nur in den Klassen 1, 3 und 4 bewegt habe.

    Also: Die Steuerklasse 6 kommt nur für ein 2. oder 3. Beschäftigungsverhältnis neben dem bisherigen und 1. Job in Frage. Da ist sie dann Pflicht - und hat mit dem Bezug von Rente oder Pension nichts zu tun.


    Wo liest man sowas? Dort, wo man auch nichts über Helene Fischer oder Prinz Harry verpasst?

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  • Vielen Dank deine Antworten.

    Pensionen unterliegen schon immer zu 100 % - im Gegensatz zu Renten - der Einkommensteuerpflicht, d. h. Es werden tüchtig Steuern angezweigt und man erhält wie beim Gehalt eine Nettoauszahlung monatlich. Renten sind dagegen nachgelagert steuerpflichtig d. h. Ab einer gewissen Rentenhöhe muss man eine jährliche Steuererklärung machen. Derzeit sind von der Rente um die 80 % steuerpflichtig, das steigt aber auf 100 % bis 2040. Wenn die jährliche Nachzahlung über 500 Euro liegt, verlangt das Finanzamt dann vierteljährlich eine Vorauszahlung, damit der Rentner nicht auf einmal den ganzen Batzen schlucken muss.

  • Ich kenne das von meiner Schwierigmutter. Als Beamtenwitwe bezieht sie Rente und Pension. Und kommt damit über die Runden. Auch ohne noch arbeiten zu müssen - letzteres wäre auch etwas viel verlangt mit ihren >89 Jahren.


    Ja, und das mit der Steuerpflichtigkeit der Rente und der finanzamtlich erwünschten Vorauszahlung - das kenne ich auch von mir selbst.


    Das mit der drohenden 100%igen Steuerpflichtigkeit ihrer Rente muss ich ihr wohl demnächst noch erklären, denn 2040 werde ich nicht mehr erleben, sie aber schon8)

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  • Das stimmt, es zählt die prozentuale Steuerpflicht, die bei Rentenbeginn bestand. Die Nachzahlungen werden dennoch etwas anwachsen, da es ja jedes Jahr eine Rentenerhöhung gibt, damit steigt auch die steuerliche Belastung für "Altrentner".