Zu Grundsteuern Bayern

  • Hallo zusammen,:)


    Zu Grundsteuern Bayern.


    1 Frage:

    Garage 39qm im Haus . Meine Frage muß ich die 39qm Garage zur Nutzfläche zu meinem Haus dazu zählen? Oder die 39qm Garage eigenständig als Nutzfläche Garage angeben?


    2 Frage:

    Muss ich mein angeben und wie wird das Treppenhaus vermessen?

  • Die 2te Frage war nicht vollständig


    Zu Grundsteuern Bayern.


    1 Frage:


    Garage 39qm im Haus . Meine Frage muß ich die 39qm Garage zur Nutzfläche zu meinem Haus dazu zählen? Oder die 39qm Garage eigenständig als Nutzfläche Garage angeben(da habe ich ja 50qm frei)?


    2 Frage:


    Muss ich mein Treppenhaus als Wohnfläche oder als Nutzfläche angeben und wie wird das Treppenhaus vermessen?

  • Was in Bayern hinsichtlich Nutzflächen gilt, weiß ich nicht. Aber bei der Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung bleibt das Treppenhaus außer Betracht (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 WoFlV).