bAV Direktversicherung

  • Hallo,

    ich habe mal wieder die Jahresaufstellung meiner Versicherung bekommen. Es ist eine klassische Direktversicherung ohne Fonds aus dem Jahr 2011 mit Garantiezins von 2,25%. Die monatliche Sparrate liegt bei 55 Euro, der AG Zuschuss liegt bei 15%. Die im Schreiben ausgewiesene garantierte einmalige Kapitalleistung beläuft sich auf rund 42k Euro und entspricht damit in etwa dem Wert, den ich manuell per Sparrechner von Zinsen-berechnen.de nachgerechnet habe.

    Wenn ich die bAV verrenten möchte, müsste ich für die garantierten Erträge eine Bezugszeit von etwa 30 Jahren annehmen.


    Ich arbeite nun oberhalb der Sozialversicherungsgrenzen, spare folglich keine Sozialabgaben auf die Einzahlungen, muss diese ja aber bei Leistungsbezug abführen (zzgl. Steuern, die ich ja aber während der Ansparphase gespart habe).


    Ich habe darüber hinaus gelesen, dass man diese Art Versicherung auch ohne AG fortführen kann und dass diese Zeiten dann gesondert ausgewiesen werden müssen, sodass darauf später keine Abgaben gezahlt werden müssen.


    Ist das so richtig?

    Wäre es nun sinnvoll, die Versicherung laufen zu lassen und auf einen Freibetrag zu spekulieren oder das Kapitalwahlrecht zu nutzen und dann zu schauen, welches Produkt es später dazu gibt?

  • Hallo.


    Der Vertrag kann umgeschrieben werden.

    Das hat Auswirkungen auf die KV/PV-Pflicht dieses (des ungeförderten) Teils der Auszahlung.


    Dies bewusst herbeizuführen ist einer neuer Gedankengang für mich. :/

  • Ja, in dem Fall bringen die 15% AG-Anteil weniger als nichts, nämlich 19% KV- und PV-Beitrag. Okay, abgesehen vom Freibetrag 164,50 € bei KV (nicht bei PV, da ists eine Freigrenze).


    Gut, in dem Fall liegt die garantiert Rente wegen "42k / 360" noch unter 120 €, so dass auch die spätere tatsächliche Rente den (mit den Jahren steigenden) Freibetrag bzw. die -grenze nicht übersteigen dürfte.


    Aber dennoch, allein wegen der AG-seitig knausrigen 15% würde ich das Ding beitragsfrei stellen und meine 55 € verETFfen.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Muss der Vertrag denn umgeschrieben werden oder kann ich bei einem AG-Wechsel "einfach so" die vollen Überweisungen unternehmen? Das "bewusste Herbeiführen" würde mir "sichere" 2,25% Rendite bringen bei den Vorteilen der unverfallbaren Anwartschaft etc...


    Ja, in dem Fall bringen die 15% AG-Anteil weniger als nichts, nämlich 19% KV- und PV-Beitrag. Okay, abgesehen vom Freibetrag 164,50 € bei KV (nicht bei PV, da ists eine Freigrenze).


    Gut, in dem Fall liegt die garantiert Rente wegen "42k / 360" noch unter 120 €, so dass auch die spätere tatsächliche Rente den (mit den Jahren steigenden) Freibetrag bzw. die -grenze nicht übersteigen dürfte.


    Aber dennoch, allein wegen der AG-seitig knausrigen 15% würde ich das Ding beitragsfrei stellen und meine 55 € verETFfen.

    ETFs laufen ja sowieso nebenbei, dies soll ja lediglich ein weiterer Baustein sein.

  • Vielen Dank für die Info.

    Kann denn ein einmal umgeschriebener Vertrag wieder zurück gewandelt werden und ist hier mit Gebühren zu rechnen? Kennen Sie das richtige fachwort hierfür und ggf eine Gesetzesgrundlage, mit der man bei der Versicherung argumentieren könnte?