Ja. Aber dieses Kind ist ab einem gewissen Alter in den meisten Bundesländern in der Lage, zu wählen. Eines der höchsten staatsbürgerlichen Rechte.
Ja, aber auch 'nur' auf kommunaler Ebene. Was ich im Übrigen als sehr wichtig erachte, da viele kommunalen Entscheidungen auch Minderjährige direkt betreffen.
BTW: Kann es sein, dass Du Dir immer nur einen Teilaspekt heraussuchst, der halbwegs in deine Argumentationslinie passt aber nicht auf grundsätzliche Themen eingehst!?
Um auf das Thema zurück zu kommen. Was spricht gegen den Schutz eines minderjährigen Kindes, das von den Eltern 'geschenktes' Geld nicht einfach so nach Gutdünken von den Eltern 'zurückgeschenkt' werden darf?
Wie bereist geschrieben. Ein volljähriges Kind, darf seinen Eltern jederzeit Geld schenken (auch Geld, was es mal von den Eltern geschenkt bekommen hat ).
Ich sehe da absolut keine 'Querele' des Staates wenn die Rechte am Eigentum des Kindes geschützt werden.