Unterhalt an die Ex...

  • Hallo zusammen,

    bin mir nicht ganz sicher, in welchen Forum ich das posten soll...

    Folgendes: 2 unverheiratete, seit 12 Jahren zusammenlebende mit 2 gemeinsamen minderjährigen Kinder haben sich getrennt. Sie ist z.Z. arbeitslos/-suchend, ab Mitte September läuft das Arbeitslosengeld aus, dann müßte wohl HartzIV beantragt werden.


    Muß er (Freiberufler, in 2022 ca. 60.000€ brutto Jahreseinkommen) Unterhalt für SIE zahlen oder nur für die Kinder (sofern die bei ihr leben) ?


    Danke für Eläuterungen!

  • Es kommt auf das Alter der Kinder an. Bis zum dritten Lebensjahr auf jeden Fall, danach ist es von bestimmten Faktoren abhängig, unter anderem der Möglichkeit der Kinderbetreuung (sofern die bei der Mutter leben) usw...


    Eine Beratung durch einen Anwalt ist dringend angeraten.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Dann sollte (so selbstsicher man das als Jurastudent im 1. Semester sagen kann) der Mutter eigentlich auferlegt werden können, zumindest halbtags zu arbeiten.


    Die Empfehlung Anwalt kann ich trotzdem nur wiederholen - hier gehts um Weichenstellungen, die nur schwer korrigiert werden können, falls sie falsch waren.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Die Frage stellt sich doch, ob nach Abzug von Steuern, Versicherung, Selbstbehalt und Unterhalt für die Kinder überhaupt noch was vom 60.000 Euro-Kuchen zum Verteilen übrig ist.

    Wenn ich mir die Düsseldorfer Tabelle so anschaue: Mit hoher Wahrscheinlichkeit

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Die Frage stellt sich doch, ob nach Abzug von Steuern, Versicherung, Selbstbehalt und Unterhalt für die Kinder überhaupt noch was vom 60.000 Euro-Kuchen zum Verteilen übrig ist.

    natürlich. oder fällt man in D mittlerweile unter die Armutsgrenze, wenn mann 60.000€ brutto im Jahr verdient?

  • wenn man(n) 60.000€ brutto im Jahr verdient?

    Na ja... wenn die 60k den 'Gewinn nach Kosten und Steuern (Umsatzsteuer etc)' darstellen und Ausgaben für notwendige und abzugsfähige Aufwendungen (KV etc.) dieses Brutto noch reduzieren, bleibt nicht mehr ganz so viel Netto übrig.

  • "natürlich. oder fällt man in D mittlerweile unter die Armutsgrenze, wenn mann 60.000€ brutto im Jahr verdient?"


    Es erstaunt mich immer wieder, wie wenig Ahnung die Leute haben.

    In München liegt die die offizielle 'Armutsschwelle' der Stadt für einen Haushalt mit 2 Kindern bei einem Nettohaushaltseinkommen von 3850€/Monat. Macht ein Jahresnettoeinkommen des Haushalts von 46.200€.

    Bei einem Brutto von 60.000€ p.a. wie im geschilderten Fall ist man davon auf jedem Fall nicht mehr so weit entfernt.:/

    Im Brandenburg z.B. mag es dann schon wieder anders aussehen.

  • Du vergisst, dass er auch noch Steuerklasse 1 hat und seine Rentenversicherungsbeiträge komplett alleine zahlen muss.


    Ich glaube nicht, dass er weit von 3.000 Euro netto im Monat weg ist. Und davon gehen dann rund 900 Euro an die Kinder.

  • Um nach 13 nutzlosen Antworten auch noch die Eingangsfrage zu beantworten:


    Nein, an die nichtverheiratete Partnerin muss nach der Trennung kein Unterhalt gezahlt werden, und sie muss auch nichts an ihn bezahlen.


    Die Kinder haben einen Unterhaltsanspruch und zwar gegen beide Elternteile.

  • Richtig, ohne eine ordentliche Portion Off-Topic ist jedes Forum langweilig. Aber es kann ja auch nicht schaden, zwischendurch mal auf die gestellte Frage einzugehen.