Zuverdienst

  • Ich bin seit dem 01.07.2022 in Altersrente . Arbeite aber noch zusätzlich in Teilzeit . Habe jetzt meine erste Gehaltsabrechnung erhalten. Mir werden dort Rentenversicherung , Krankenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen.

    Warum Renteversicherungsbeiträge, wenn ich doch schon Rente erhalte , und warum auch Krankenversicherungsbeiträge, die werden mir doch schon bei der Rente abgezogen ?

  • Weil deine Teilzeitbeschäftigung (> 450 € monatlich?) unabhängig vom Rentenbezug sozialversicherungspflichtig ist.


    In der Kranken- und Pflegeversicherung ist es doch halbwegs verständlich:
    Du kriegst mehr (als ohne den Job), also zahlst du auch mehr.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hallo.


    Die Regelaltersgrenze (für Jahrgang 1958 liegt sie bei 66 Jahren, für Jahrgang 1964 bei 67 Jahren) wird wohl noch nicht erreicht sein.


    Bis Erreichen der Regelaltersgrenze bleibt man versicherungspflichtig (in der Rentenversicherung), dafür wird die Rente mit Erreichen Regelaltersgrenze nochmals erhöht, aufgrund der zusätzlichen Beiträge nach Rentenbeginn.


    Die Krankenkasse möchte das Geld einfach haben. Aus deren Sicht wird beitragspflichtiges Entgelt erzielt, ob aus einer oder mehreren Quellen ist dabei egal.

    Wer arbeitet und 2-3 Renten bezieht, zahlt ggf. 3-4 mal Krankenversicherungsbeitrag, einmal aus jedem pflichtigen Einkommen. (Aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.)