Altersvorsorgevertrag gekündigt – Finanzamt will Steuervorauszahlungen

  • Liebe Finanztip Community,

    nachdem ich schon länger fleißiger Mitleser des Forums bin, habe ich nun selbst ein Anliegen, zu dem ich Input gebrauchen könnte. Im Jahr 2021 habe ich meinen ungeförderten Riester-Fondssparplan (DWS TopRente Balance) gekündigt und das Kapital in mein Aktien ETF Depot gesteckt. Der zweite geförderte Riester-Vertrag (DWS TopRente Dynamic) läuft weiter, da er gut im Plus ist und eine hohe Aktienquote von aktuell 85 % hat.


    Bei der Steuererklärung für das Jahr 2021 hatte ich die Vertragskündigung vergessen und die Erträge nicht deklariert. Ist aber nicht schlimm, da das Finanzamt sowieso die Infos vom Anbieter übermittelt bekommt. Nun halte ich den Steuerbescheid 2021 in der Hand, der eine Nachzahlung vorsieht, da richtigerweise die Gewinne aus der Vertragsauflösung versteuert werden müssen. Na klar bekommt das Finanzamt die Kohle.


    Was mich jedoch komplett irritiert, ist die Tatsache, dass das Finanzamt nun für das Jahr 2022 (und Folgejahre) Vorauszahlungen auf die Steuer haben möchte. Im Dez. 2022 soll ich ca. 2.150 € rausrücken (zusätzlich zu der Steuernachzahlung für das Jahr 2021, die im Sept. fällig ist) und in den Folgejahren denselben Jahresbetrag nur quartalsweise aufgeteilt. ;(


    Im Steuerbescheid listet das Finanzamt in der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Vorauszahlung neben meinem Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit auch den Gewinn aus dem gekündigten Altersvorsorgevertrag wieder auf. Das macht für mich jedoch keinen Sinn, da der Vertrag nach Kündigung 2021 als einmalige Kapitalzahlung ausgezahlt wurde. In 2022 und Folgejahren bekomme das Geld ja nicht noch einmal ausgezahlt.


    Daher beabsichtige ich, Widerspruch gegen den Bescheid bezüglich der Steuervorauszahlungen beim Finanzamt einzulegen. In der Vergangenheit hatte ich jedes Jahr eine Steuererstattung und ich verstehe nicht, wieso das Finanzamt aufgrund eines Einmaleffekts Steuervorauszahlungen ansetzt. Bin selbst kein Steuerexperte und hoffe, dass ihr vielleicht Tipps und Argumente habt, die helfen die Rechtmäßigkeit der geforderten Steuervorauszahlungen des Finanzamts besser zu bewerten.

    Vielen Dank schon einmal!

  • Ich denke da steckt ein Automatismus dahinter (hohe Nachzahlung -> Steuervorauszahlung). Ich würde einfach dem Vorauszahlungsbescheid widersprechen. Das beste Argument hast du ja schon selber geschrieben: Es war eine einmalige Einnahme.

  • Vor dem formalen Widerspruch würde ich zuerst mal bei zuständigen Beamten anrufen, den Sachverhalt erklären und schauen, ob das ggfs auf dem kleinen Dienstweg geregelt werden kann. Ist ja ein sonnenklarer Fall. Erst danach würde ich Widerspruch einlegen, und zwar gegen den Vorauszahlungsbescheid (genau formulieren, sonst würde ggfs alles andere nochmal geprüft).

  • Ich würde vor dem schriftlichen Widerspruch einfach mal bei SB:In anrufen. Das hat bei mir vor ein paar Jahren schon gereicht, damit auf die Vorauszahlung verzichtet wird.

    Wie DirkHSK schreibt, es ist ein Automatismus dafür verantwortlich..

    Galileo hat mich rechts überholt ;)... Seine Antwort war schon da, alsbich hochgeladen habe... :)

    Gruß Tom

  • Der Widerspruch nennt sich Einspruch, und sollte möglichst bald erfolgen. Innerhalb eines Monats.

    Meine Einsprüche hatten alle Erfolg gehabt.

    Wenn man der Meinung ist im Recht zu sein, sollte man auch versuchen sein Recht durchzusetzen.

    Leider habe ich in Deinem Fall auch keinen Grund für eine plausible Begründung.

    Bei meinen letzten Einspruch war das Finanzamt von meiner Erklärung abgewichen, und hatte mir ca. 1500€ höhere Einkünfte verrechnet, ohne das zu erklären. Da gab es meinen Einspruch. Es gab einen neuen korrekten Steuerbescheid. Allerdings auch ohne Kommentar. So bleibt die Vermutung im Raum, das Finanzamt hätte absichtlich einen Fehler begangen.

    Gruß


    Altsachse

  • Vielen Dank für eure Rückmeldungen! :thumbup:

    Ich werde nächste Woche den Sachbearbeiter im Finanzamt mal kontaktieren. Der Einspruch gegen die im Steuerbescheid angesetzten Vorauszahlungen geht aus formalen Gründen auch innerhalb von 1 Monat raus. Mal schauen, wie die Sache ausgeht.