Quellensteuer nach § 32d EStG

  • Hallo liebe Finanztip Community,


    ich habe mal meinen ausgeschöpften Freistellungsauftrag nachgerechnet und kam auf eine deutliche Differenz zwischen dem, was mir Trade Republic angerechnet hat und dem, was ich an Bruttodividende bis dato erhalten habe. Folgende Antwort kam von TR:


    "Entsprechend dem Einkommensteuergesetz (EStG) § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen wird die anrechenbare ausländische Quellensteuer mit 4 multipliziert. Damit wird der Anteil des Gesamtertrages ermittelt, auf den bereits Steuer bezahlt wurde. Der deutsche Staat rechnet also nicht einfach deutsche Abgeltungssteuer minus Quellensteuer, sondern zieht die Quellensteuer mit Faktor 4 von den Kapitalerträgen ab. Auf den Restbetrag wird dann noch die deutsche Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer erhoben"


    Hat irgendjemand von euch Erfahrung mit dieser Vorgehensweise? Ich habe das nachgerechnet und das ging dann auch relativ genau auf, bin aber etwas überrascht, da ich das so noch nirgendwo gehört habe.


    Dadurch lohnen sich für mich Dividendenaktien z.B. aus den USA auch nicht. 85% bekomme ich ausgezahlt, 15% gehen noch in den Quellensteuerverrechnungstopf aber für den FSA angerechnet werden mir ingesamt 145% (100% Brutto - 15% Verrechnungstopf + 4*15% Quellensteuer = 145% Anrechnung).


    Beste Grüsse

    Stefan

  • Ich habe bei TR keinen FSA, kann die Rechnung analog zur Aussage von TR nachvollziehen. Die Belastung des FSA kann ich nicht nachvollziehen. Bei mir (ohne FSA) geht die abgeführte KapESt genau um den Betrag hoch, der auf den Betrag Bruttodividende ./. 4*Quellensteuer entfällt. Insofern müsste bei Freistellung eben ca. viermal dieser Betrag belastet werden.

  • aber für den FSA angerechnet werden mir ingesamt 145% (100% Brutto - 15% Verrechnungstopf + 4*15% Quellensteuer = 145% Anrechnung).

    Das kann ich mir so nicht vorstellen.

    4*15%=60% sind bereits an der Quelle versteuert. 40% sind noch zu versteuern.


    Auf die 40% zahlst Du Abschlagsteuer, wenn Du keinen FSA bzw. einen ausgeschöpften FSA hast.


    Entsprechend sollten bei ausreichendem FSA nur diese 40% belastet werden.